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Der Landtag 1516 in Ingolstadt
Dr. Beatrix Schönewald: Vollzug der Landesordnung

 
Der Vierd Tail, Das Ixxvij blat

Das dise Lanndpot und ordnung, und in besonnder die nottürfftigisten Artickl järlichen zu den lesstn weihnecht und pfingstfeyrn: auch yetz im anfang vor der menig des volckhs söllen verlesen werden.

Wir gepiethen auch darauf, allen und yeden unnsern Pflegern, Richtern, und Ambtleüten, so gerichts verwalltung haben. Soelich unnsere Lanndpot, Satzung und Ordnung, ains yeden jars, wie die erclärten lanndsfreihait, zuo zwayn maln.
Nemlich an dem lessten weyhnacht, unnd pfingstfeyrn tagn, und yetz jm anfanng, so man negst Recht hellt. vor den Gerichten und Schrannen Ewrer Ambt, auch in den Stettn und Märckten. Dergleich in den Hofmarchn, offennlich vor menig des volcks, aufs wenigist die nottürftigistenn Artigkl, damit der, menigklich wissenn empfach, offennlich verlesen unnd hoeren zelassen, zuo dem allen woellen wir unns in ganntzem ernnst verlassen.
Geschehen und beschlossen zuo Ingolstatt, an sant Joergen tag, des jars alls man zelet, von Christi unsers lieben herrn gepurde, Fünffzehenhundert und jm Sechtzehendem jar.

Siegel, quadrierter Schild mit Löwe und Rauten zwischen W - L, oben 1516.

Das Buech der gemeinen Landpot, Landsordnung, Satzung und Gebreuch des Fürstenthumbs in Obern- und Nidern-Bairn, S.188. 1516 [VD16 B 964] (Link auf S. 188)


Am Georgitag des Jahres 1516 wurden die Bestimmungen der Landesordnung im wiedervereinigten Herzogtum Bayern von der Vollversammlung des Landtages angenommen und bestätigt.
Das Datum wird fälschlicherweise mit dem 23. April angegeben. Der Georgitag ist nach dem Heiligenkalender zwar der 23.4., aber dies galt nicht für das Erzbistum Salzburg, das Bistum Augsburg und weitere Regionen.
Obwohl Ingolstadt Teil der Diözese Eichstätt und damit des Erzbistums Mainz war und somit der 23.4. als Georgitag gefeiert wurde, kann der Donnerstag nach dem Kalender von 1516 nur der 24.4. sein.
Der Grund ist einfach. Das Kanzleipersonal hatte die Gepflogenheiten der Münchener Kanzlei auch in Ingolstadt praktiziert und somit den Georgitag auf den 24.4. gelegt, wie es im Erzbistum Salzburg üblich war. Die überarbeitete Fassung wird auf den 26. März 1520 datiert.


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