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- Christoph Hoermann, Die Herzöge der Landesteilung von 1392. Stadtarchiv Ingolstadt Graphische Sammlung
- Das Herzogtum Bayern wandelte sich im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts vom Stammesherzogtum zum Territorialstaat. Altes Herzogsgut und ererbtes Hausgut der Dynastie der Wittelsbacher wurden seit 1180 immer stärker miteinander vermengt. Der Anspruch jüngerer Söhne auf das väterliche Erbe nahm zu. Die Serie von Landesteilungen fand in vielen deutschen Reichsfürstentümern statt. Sie prägten das ganze späte Mittelalter.
- 1255 wurde Bayern zum ersten Mal geteilt (Ober- und Niederbayern). Ausgenommen die Jahre 1340 bis 1349 gab es stets mehrere, teilweise bis zu vier, Landesteile.
Wichtig ist die Bewahrung einer nominellen Gemeinsamkeit des Landes in den wittelsbachischen Hausverträgen.
Im bekanntesten Vertrag, dem Hausvertrag von Pavia 1329, wurde u.a. die alternierende Ausübung der Königswahl festgelegt.
- 1447 gab es noch die Teilherzogtümer Bayern-München und Bayern-Landshut. In Niederbayern erfolgten keine weiteren Teilungen, da seit 1392 jeweils nur ein Sohn den Vater überlebte. In Bayern-München regierten Herzog Ernst (reg. 1397-1438) und sein kinderlos bleibender Bruder Wilhelm III. (reg. 1397-1435) von 1397 bis 1435 gemeinsam.
- Herzog Albrecht III. (reg. 1438-1460) allerdings hatte fünf Söhne. Bei seinem Tod waren nur zwei volljährig: Herzog Johann IV. (reg. 1460-1463) und Sigmund (reg. 1460-1467). Sie regierten gemeinsam.
- Herzog Albrecht IV. (reg. 1465-1508) setzte 1465 seinen Anspruch auf Herrschaftsteilhabe durch. 1467 verzichtete Sigmund auf die Mitregierung und widmete sich seinem Mäzenatentum. Albrecht konnte die Ansprüche seiner jüngeren Brüder abwehren: Herzog Christoph (1449-1493) und Herzog Wolfgang (1451-1514). Dabei gelang es ihm, aus der Erfahrung des letzten, ausgesprochen blutigen Erbfolgekrieges in Bayern, die Erbfolge auf den jeweils ältesten legitimen Sohn weltlichen Standes zu begrenzen. Unterstützt wurde Albrecht von seinem Bruder Wolfgang (1451-1514) und den Landständen.
- Er verfasste am 7. Juli 1485 ein Testament, das Herzog Georg von Bayern-Landshut im Falle des Todes ohne legitimen männlichen Erben einsetzte. Seit dieser Zeit war die Wiederherstellung der Landeseinheit ein stetes Bemühen der Landstände auf gemeinsamen Landtagen.
- 1503 trat mit dem Tode Georgs des Reichen von Bayern-Landshut der Erbfall im Sinne der Wittelsbacher Hausverträge ein: Die Münchner Linie sollte den niederbayerischen Landesteil erben. Georg hatte allerdings in seinem Testament vom 19. September 1496 seinen Schwiegersohn in spe, Ruprecht von der Pfalz (1481-1504) benannt und gegen Reichs- und Hausrecht verstoßen.
- König Maximilian I. (reg. 1486-1519, Kaiser seit 1508) unterstützte Albrechts Bemühen und erklärte das Testament für ungültig. Er appellierte erfolgreich an die Landsassen, Ruprecht nicht zu huldigen. Dennoch musste die Entscheidung der Erbfolge militärisch ausgetragen werden und endete mit der Niederlage des Pfälzers und dem Kölner Schiedspruch von 1505. Den Großteil des Erbes erhielt Albrecht IV. Die minderjährigen Söhne Elisabeths von Bayern-Landshut und ihres Gemahls Ruprecht erhielten das neu geschaffene Fürstentum Pfalz-Neuburg.
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