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- Liebfrauenkirche Ingolstadt, Ausschnitt aus dem Feselenaltar. Foto: Stadtmuseum Ingolstadt
- Aus der frühen Zeit der Stadtentwicklung existieren keine schriftlichen Quellen über die Struktur der Bürgerschaft.
Fünf herzogliche Höfe werden im ältesten Herzogsurbar von ca. 1231 genannt, z.T. bewirtschaftet von Bürgern. 50 Jahre später, 1280, wird die junge Stadt sichtbar, von Wall und Graben umschlossen. Es gab den Herzogshof und Bürger mit Bürgerrecht und Inwohner ohne Bürgerrecht, Knechte und Mägde. Handwerker, Gewerbetreibende und Fischer sind nachweisbar. Die Versorgungslage in der Stadt war ausgesprochen gut, die Finanzkraft der Bürger ebenso.
- Im 14. Jahrhundert entwickelte sich nicht zuletzt durch die gewährten Stadtrechtsprivilegien die Wirtschaft in der Stadt: Metzger, Bäcker, Krämer, Bierbrauer expandierten.
Es entstand eine Art Einkaufszentrum mit Fleischbänken und Kramerläden. Die Marktrechte sicherten die Versorgung der Stadt und ihres Umlandes. Seit dem 15. Jahrhundert schlossen sich Handwerker zu Interessenverbänden zusammen, zu Zünften.
Zum städtischen Leben gehörten die Weinschenken und Gastgeben. Letztere boten Übernachtung gegen Entgelt an und wurden bald unentbehrlich in der aufstrebenden Stadt. Dies umso mehr, als sich der Handel mit Wein, Bier und Salz intensivierte. Die wachsende Wirtschaftskraft Ingolstadts fand ihren Niederschlag in den Steuerlisten.
- Die Stadterweiterung in der Mitte des 14. Jahrhunderts förderte diesen Trend. Die bürgerliche Gesellschaft wurde differenzierter. Es bildete sich eine wohlhabende Oberschicht, kein Patriziat, eine Mittelschicht aus Handwerkern, grundbesitzenden Bauern und Detailhändlern sowie eine Unterschicht aus Tagwerkern, Weinhebern und Karnern.
- Die Bürgerschaft entwickelte großes Selbstbewusstsein, das sich nicht selten in den Bürgerversammlungen manifestierte, wie z.B. 1503/04. Sie wehrte sich vor dem Rat der Stadt gegen die Mobilmachung im Landshuter Erbfolgekrieg, sowohl gegen den Münchener Herzog als auch gegen den Pfälzer Kurfürsten.
- Im Laufe des 15. Jahrhunderts bildete sich auch der städtische Behördenapparat heraus: Bürgermeister, Baumeister und Steuerherr waren quasi Ehrenämter.
Besoldung erhielten die Ober- und Unterrichter und der Stadtphysicus. Der mittlere und untere öffentliche Dienst setzte sich aus Türmern, Torwächtern, Salzträgern, Weinhebern, Stadtmaurern und Gredmeistern zusammen.
- Geregelt wurde der Zuzug durch die Bürgeraufnahme und die Bürgerrechtsgebühr. Neben den Rechten hatten die Bürger der Stadt viele Pflichten: Steuerpflicht, Wacht auf der Mauer und die Wehrpflicht.
- Siehe auch:
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