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Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung

Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.

Beschreibung

Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, können eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages und zur Vornamensführung beim Standesamt abgeben.

Möglich ist die Angabe zum Geschlecht als "männlich", "weiblich" oder "divers". Der Geschlechtseintrag kann aber auch gänzlich gestrichen und damit künftig offen gelassen werden.

Zuständigkeit

Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.

Zuständigkeit

In jedem Fall muss die Erklärung bei dem Standesamt abgegeben werden, bei welchem auch die Anmeldung erfolgt ist.

Voraussetzungen


Bitte beachten Sie:

Verfahrensablauf

  1. Melden Sie die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen mündlich oder schriftlich bei einem Standesamt an. Das ist bereits seit dem 01.08.2024 möglich.
  2. Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten können Sie dann in diesem Standesamt die Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrages abgeben und zur Vornamensführung ebenfalls abgeben. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.
  3. Das Standesamt ändert Ihre Daten ggf. im Personenstandsregister und teilt die Änderungen dem Einwohnermeldeamt mit.

Fristen

Kosten

Rechtsgrundlagen

§ 4 Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.10.2024