Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?

Sie haben Krankheitszeichen, die auf COVID-19 hinweisen? Ihr Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest zeigt ein positives Ergebnis? Wir informieren, wie Sie jetzt vorgehen sollten.

Verhalten bei Krankheitszeichen

Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen oder Halsschmerzen können auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen, treten aber auch bei anderen Atemwegsinfektionen auf.

Wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion haben, sollten Sie folgende Verhaltensempfehlungen beachten:

  • Bleiben Sie nach Möglichkeit für drei bis fünf Tage beziehungsweise bis zu einer deutlichen Besserung der Krankheitszeichen zu Hause.
  • Schränken Sie Ihre persönlichen Kontakte möglichst ein. Vermeiden Sie insbesondere Kontakte zu älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Atemwegsinfektionen haben.
  • Halten Sie die Husten- und Niesregeln ein. Dazu zählt, beim Husten und Niesen ein Taschentuch zu verwenden oder die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten und sich von anderen abzuwenden. 
  • In geschlossenen Räumen können Sie durch regelmäßiges Lüften (Stoßlüften) das Risiko für eine Übertragung von Atemwegserregern verringern. Erkrankte sollten eine Maske zum Fremdschutz tragen, insbesondere, wenn sich ein Kontakt mit einer Person aus einer Risikogruppe nicht vermeiden lässt. 
  • Bei Erkrankungswellen, wenn viele Viren im Umlauf sind, kann in Innenräumen eine korrekt getragene Maske eine Möglichkeit bieten, sich selbst vor Ansteckung zu schützen. Insbesondere wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, sollten Sie das Tragen einer Maske zum Selbstschutz in Betracht ziehen. 
  • Lassen Sie sich bei Bedarf ärztlich beraten, insbesondere wenn sich die Krankheitszeichen innerhalb weniger Tage nicht bessern oder sogar verschlechtern oder wenn Sie einer Risikogruppe angehören. Rufen Sie Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die Notfallnummer 112 anrufen.
  • Die Ärztin oder der Arzt beurteilt den Schweregrad Ihrer Erkrankung und bespricht mit Ihnen, welche Behandlung notwendig ist.
  • Die Ärztin oder der Arzt wird entscheiden, ob bei Ihnen eine PCR-Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt wird.

Welche Verhaltens- und Hygienemaßnahmen bei einer nachgewiesenen Corona-Infektion empfehlenswert sind, können Sie auf der Themenseite „Corona-Infektion – wie geht es weiter?“ nachlesen.

Vorgehen bei positivem Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest

Wenn Sie bei einem Antigen-Schnelltest oder Antigen-Selbsttest auf SARS-CoV-2 ein positives Ergebnis erhalten, sollten Sie Ihre Kontakte insbesondere zu Risikogruppen einschränken. Um das positive Ergebnis des Antigen-Tests durch einen PCR-Test bestätigen zu lassen, wenden Sie sich am besten an Ihre Hausarztpraxis.

Ein genereller Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test nach einem positiven Schnelltest oder Selbsttest besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr. Wenn Symptome vorliegen, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, können Ärztinnen und Ärzte jedoch im Rahmen der Krankenbehandlung einen PCR-Test veranlassen. Auch bei Personen ohne Krankheitszeichen kann die Ärztin oder der Arzt entscheiden, dass ein PCR-Test zur Bestätigung eines vorangegangenen positiven Antigentests sinnvoll ist.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen

Robert Koch-Institut (RKI)

Surveillance akuter Atemwegserkrankungen

 

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Download

Erregersteckbrief Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19

Letzte Änderung: 22.09.2023

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