Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Allgemeine Hinweise

  1. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober nach Ende des Schuljahres im Schulverwaltungsamt eingereicht werden.
  2. Es werden nur Fahrkarten des günstigsten Tarifs auf der kürzesten Strecke zwischen Wohnort und Schule erstattet (Bahncard, 365-Euro-Ticket, 49-Euro-Ticket, 29-Euro-Ticket, Schülerwochenkarten, Schülermonatskarten, Schülerjahresabo der Bahn). Weiterhin erstattungsfähig sind die Fahrten mit der INVG zum Haupt- bzw. Nordbahnhof wenn dieser mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist.
  3. Werden Fahrtkosten mit dem Privat-PKW geltend gemacht, ist am Schuljahresbeginn die Anerkennung der Fahrtkosten im Schulverwaltungsamt zu beantragen.
  4. Werden auch Fahrkosten für Geschwister geltend gemacht, sind die Anträge zusammen einzureichen.

Bei Fragen können Sie uns zu den normalen Öffnungszeiten telefonisch unter (0841) 305-2753 erreichen.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit

  • Originalfahrkarten
  • Schulbescheinigung
  • evtl. Nachweise für den Entfall der Familienbelastungsgrenze

Der nachfolgende Antrag setzt die Schriftform voraus. 

Um fortzufahren, wählen Sie daher bitte eine der folgenden 2 Möglichkeiten:

1. Anmeldung mit BayernID
 

Sie können sich daher für diesen Antrag mit dem Bürgerkonto (BayernID) anmelden. Nach einem Klick auf diese Schaltfläche können Sie sich dort über Ihre BayernID anmelden oder sich dort registrieren.

 

Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch automatisch als rechtsgültig unterschrieben

2. Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie den Antrag ohne BayernID Login ausfüllen möchten, haben Sie zwei Optionen:

  • Am Ende des Antrags wird Ihnen ein PDF zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie dieses aus und schicken es unterschrieben per Post an das Schulverwaltungsamt Ingolstadt oder geben Sie es vor Ort ab (Adresse: Ludwigstraße 30/IV., 85049 Ingolstadt).

    oder
     
  • Sie können den Antrag auch persönlich vor Ort unterschreiben, wenn Sie zu den Öffnungszeiten in das Schulverwaltungsamt Ingolstadt kommen. Den Antrag müssen Sie nicht ausgedruckt mitnehmen.


Erst mit Eingang der Bestätigung oder der Unterschrift vor Ort gilt der Antrag als gestellt.


(Für weitere Fahrten bitte das grüne "+" Symbol drücken)

Datenschutzhinweise

 

Die Datenverarbeitung ist ausschließlich auf die Bearbeitung der Fahrtkostenrückerstattung beschränkt. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 3 Abs.2 SchKfrG, § 4 SchBefV, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO.

Name und die Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO):
Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Tel 0841/305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO), Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de

Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.



Nach einem Klick auf "zum Herunterladen" können Sie das Formular abspeichern. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:

Stadt Ingolstadt
Schulverwaltungsamt
Ludwigstraße 30/IV.
85049 Ingolstadt

oder per E-Mail an:

schuelerbefoerderung@ingolstadt.de