Bewohnerparkgebiet rund um die Eckstallerstraße

Übergang vom Probebetrieb zum Realbetrieb zum 01.08.2023

Die Regelung zum Bewohnerparken Stadtviertel rund um die Eckstallerstraße war bislang nur probeweise eingeführt, insbesondere um sicherstellen zu können, dass die beobachtete Verbesserung der Parksituation unbeeinflusst durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Verkehr war. Die Verkehrssituation hat sich in der Zwischenzeit wieder normalisiert, weshalb der bisherige Probebetrieb zum 01.08.2023 nun in den Realbetrieb übergeht.

Voraussetzungen für einen Bewohnerparkausweis

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)
  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet
  • Sie dürfen bei Ihrer Wohnung weder über eine Garage noch über einen Stellplatz, sei es als Eigentümer oder Mieter, verfügen
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig (Nutzungserklärung des Halters)
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis

Gebühren

Die Gebühr für den Erst- und den Verlängerungsantrag beträgt für ein Jahr 30 Euro. Die Gebühr für eine Änderung des Kfz-Kennzeichens beträgt 15 Euro (Vorlage des neuen Fahrzeugscheines erforderlich).

Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, müssen das Antragsformular und die nachfolgend genannten Unterlagen per E-Mail an bewohnerparken@ingolstadt.de oder als Kopie per Post an das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt, gesendet werden.

Folgende Unterlagen werden (eingescannt bzw. als Kopie) benötigt:

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Halterbestätigung (wenn Halter andere Person)
  • ggfs. Leasingunterlagen
  • Nachweis, dass kein Kfz-Abstellplatz / keine Garage vorhanden ist (Bescheinigung vom Vermieter und Auszug aus dem Mietvertrag / Kaufvertrag)


Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Amts für Verkehrsmanagement telefonisch unter 0841 305-2333 oder -2334 zur Verfügung.

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Kontakt

Tel.: 0841 305-2321
Fax: 0841 305-2330
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