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Kirchenaustritt

Die Kirchenaustrittserklärung ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.  Neue Termine werden jeweils Montagmorgens freigeschaltet. Zusätzlich werden - soweit verfügbar - kurzfristig weitere Termine freigeschalten. Diese können unter dem Anliegen "Kirchenaustritt Zusatztermine" im Online-Terminvereinbarungsportal ausgewählt werden.

Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung.

Die persönliche Vorsprache ist unerlässlich. Ein Kirchenaustritt über einen Online-Dienstleister ist unwirksam! Alternativ kann der Kirchenaustritt auch vor einem Notar erklärt werden.  Zum Nachweis Ihrer Identität legen Sie bitte Ihren Reisepass oder Personalausweis vor. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt allein, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären.

Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Bevollmächtigten erklärt werden. Er ist gebührenpflichtig und kostet für eine Person 35 Euro.