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Sport nach 1; Beantragung einer Förderung für den Betrieb einer Sportarbeitsgemeinschaft

Der Freistaat Bayern fördert Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Dienstleistung im >> BayernPortal.

Beschreibung

Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. und die Fachverbände des BLSV zusammen mit den Sport-nach-1-Partnern rufen die bayerischen Schulen und Vereine auf, neue Sportarbeitsgemeinschaften einzurichten.

Kurzinfo:

Vereine und Schulen haben inzwischen die Möglichkeit, in über 70 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (zur Übersicht)
  • Volljährigkeit: Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.
  • Mindestschülerzahl: 10
  • Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)


Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden. Die Antragstellung erfolgt online.
SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.

Vorteile für die Vereine:

  • Mitgliedergewinnung
  • Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
  • Schüler können über das "Schnupperangebot" neue / andere Sportarten kennenlernen
  • Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.

Ansprechpartner:

Bayer. Landesstelle für den Schulsport
Harald Pitter
Telefon: 089 216345-25
Telefax: 089 216345-40
E-Mail: h.pitter@laspo.de
Internet: www.laspo.de