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Behördenwegweiser

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Sportverein; jährliche Bestandserhebung (Mitgliederstatistik)

Vereine, die Mitglied im BLSV sind, werden automatisch vom Verband an die Stadt gemeldet; Vereine die nicht Mitglied im BLSV sind (Schützenvereine, sonstige Sportvereine) werden per Mail aufgefordert, den jährlichen Bestandserhebungsbogen abzugeben.

Bestandserhebung

Die Mitgliederstatistik ist eine Voraussetzung, um in den Genuss einer städtischen Förderung im Rahmen der Sportförderungsrichtlinien zu kommen.

Fristen

Änderung bitte beachten!

Statistik der Vereinsmitglieder jeweils zum 31.12. des Vorjahres.

Rechtsgrundlage