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Behördenwegweiser

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Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Beschreibung

Die Landkreise und kreisfreien Städte nehmen in Bayern die Abfallentsorgung für ihr Gebiet als Pflichtaufgabe wahr. Haben Sie Fragen zu den Entsorgungseinrichtungen (Standort, Öffnungszeiten etc.) oder den Entsorgungsgebühren, so wenden Sie sich bitte an Ihren Landkreis bzw. an Ihre kreisfreie Stadt.

Kosten

Kosten und Informationen der INKB

Für die Entsorgung der Abfälle fallen Gebühren an. Diese richten sich nach der Größe der Restmülltonne. Informationen zur Abfallenstorgung und zu den anfallenden Kosten finden Sie auf den Internetseiten der Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB):

https://www.in-kb.de/Abfall

Rechtsgrundlagen

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