Seiteninhalt

Allgemeine Hinweise zu den Fahrerlaubnisklassen

Auch nach Einführung des Scheckkartenführerscheines seit dem 01.01.1999 behalten die Führerscheine der alten Formate (graue und rosa Papierführerscheine) weiterhin Gültigkeit. Eine Verpflichtung zum Umtausch in einen Scheckkartenführerschein besteht derzeit, abgesehen von weinigen Ausnahmen (Internationaler Führerschein, Klasse 2 und 3 ab Vollendung des 50. Lebensjahres), nicht.

Hinweise für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2

Sind Sie im Besitz einer bis 31.12.1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2, so sind Sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres berechtigt, Fahrzeuge der entsprechenden Klasse zu führen. Ab Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2, wenn Sie nicht rechtzeitig (3 Monate vor Ablauf, spätestens 4 Wochen vor Ablauf) die Verlängerung beantragen.
Die Aushändigung des neuen Führerscheines muss außerdem vor dem Ablauftag erfolgen. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen, sind Fahrpraxisnachweise erforderlich. Kann keine Fahrpraxis nachgewiesen werden, ist eine erneute praktische und theoretische Prüfung für die abgelaufenen Klassen erforderlich.

Hinweise für Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3

Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse 3, so erhalten Sie beim Umtausch in einen Scheckkartenführerschein neben der Fahrerlaubnis der Klasse B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Mit diesen Fahrerlaubnissen sind Sie berechtigt Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und Züge bis 12 Tonnen zu führen. Soll der volle Umfang der bisherigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 erhalten bleiben (Fahrzeugkombinationen/Züge über 12 Tonnen), muss dies beim Umtausch ausdrücklich beantragt werden. Dann wird Ihnen die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt durch Schlüsselzahl 79) erteilt. Wird der Führerschein der Klasse 3 nicht umgetauscht, so erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse CE 79 ab dem 50. Lebensjahr.

Kontakt

Tel.: 0841 305-1762 /-1771
Fax: 0841 305-1776
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben
Website besuchen