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Waffenbesitzkarte
Wer eine Schusswaffe, die nicht erlaubnisfrei ist, erwerben oder besitzen will, bedarf einer Waffenbesitzkarte.
Voraussetzung für die Erteilung ist:
- Zuverlässigkeit (diese wird von der Stadt Ingolstadt geprüft)
- Nachweis der Sachkunde durch den Antragsteller
- Nachweis eines Bedürfnisses durch den Antragsteller
- Mindestalter von 18 Jahren, bei Sportschützen grundsätzlich 21 Jahre (außer bestimmten Schusswaffen)
- Persönliche Eignung (u.a. körperliche und geistige)
Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen bei erstmaliger Erteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten vorlegen.