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Waffenbesitzkarte

Wer eine Schusswaffe, die nicht erlaubnisfrei ist, erwerben oder besitzen will, bedarf einer Waffenbesitzkarte.

Voraussetzung für die Erteilung ist:

  • Zuverlässigkeit (diese wird von der Stadt Ingolstadt geprüft)
  • Nachweis der Sachkunde durch den Antragsteller
  • Nachweis eines Bedürfnisses durch den Antragsteller
  • Mindestalter von 18 Jahren, bei Sportschützen grundsätzlich 21 Jahre (außer bestimmten Schusswaffen)
  • Persönliche Eignung (u.a. körperliche und geistige)

Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, müssen bei erstmaliger Erteilung ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten vorlegen.