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Änderungen im Waffengesetz
Zum 01.09.2020 sind Änderungen des Waffengesetzes (WaffG) in Kraft getreten.
Überblick über die wichtigsten Änderungen:
- Vereinfachter Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralfeuerzündung durch Jäger (§ 13 Abs. 9 WaffG)
- Begrenzung der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) auf 10 Waffen (§ 14 Abs. 6 WaffG)
- Dekorationswaffen – Altbesitz und Anzeigepflicht (§ 37d WaffG)
- Salutwaffen – Bedürfnisnachweis und Eintragungspflicht (§ 37d WaffG)
- Pfeilabschussgeräte – Bedürfnisnachweis und Eintragungspflicht (§ 58 Abs. 20 WaffG)
- Neue wesentliche Waffenteile (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG)
- Neue verbotene Waffen (Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1.6 – 1.9 WaffG)
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Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
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Beabsichtigen Sie, im Rahmen der Amnestieregelung Waffen bei der Stadt Ingolstadt abzugeben, bitten wir um vorherige Terminabsprache.