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Feuerwerk; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Jedes Abbrennen von Feuerwerk ist (mit Ausnahme des Abbrennens von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 zum Jahreswechsel ) je nach Kategorie des Feuerwerks und der Fachkunde des durchführenden Personenkreises anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.01.2021
Stand: 14.01.2021