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26.10.2021

Kein Alkohol und Tabak für Jugendliche

Jugendamt führt Testkäufe in Ingolstadt durch

Der frühzeitige Konsum von Alkohol und Tabakwaren durch Minderjährige birgt ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Schäden und kann maßgeblich die zukünftigen Verhaltensmuster in Bezug auf die am weitesten verbreiteten Suchtmittel prägen.

Der Fachbereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes des Amtes für Jugend und Familie Ingolstadt der Stadt Ingolstadt hat sich zum Ziel gesetzt, durch Testkäufe u.a. in Lebensmittelgeschäften und an Tankstellen stichprobenartig zu prüfen, ob in Ingolstadt die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) beim Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige gem. § 9 und § 10 JuSchG eingehalten werden.

Um den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewähren, werden amtliche Testkäufe mit dem Einverständnis der Eltern von geschulten minderjährigen Anwärterinnen und Anwärtern des Öffentlichen Dienstes der Stadt Ingolstadt begleitet durch die Polizei und der Fachkraft für Jugendschutz durchgeführt.

Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkauf von Alkohol- und Tabakprodukten an Minderjährige eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden kann.

Durchgeführte Testkäufe in anderen bayerischen Gemeinden und Städten ergaben, dass der unrechtmäßige Erwerb von Alkohol und Tabak Minderjähriger oft problemlos möglich war. Auch aufgrund der aktuellen Covid-19-Regelungen und der damit einhergehenden Verpflichtung einen Mund-Nasen-Schutz in Geschäften zu tragen ist es wichtig, lieber einmal mehr das Vorzeigen eines Ausweises zu verlangen.

Testkäufe werden vom Amt für Jugend und Familie im Sinne des Jugendschutzes als präventive Maßnahme gewertet.