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03.04.2022

Wieder ohne Nachweis ins Rathaus

Änderung der landesweiten Regelungen

Ab Montag, 4. April, treten Änderungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. Nachdem die Zugangsbeschränkungen (3G/2G/2G+) landesweit wegfallen, entfällt die 3G-Regelung für Besucher/-innen der städtischen Rathäuser und Dienststellen ebenfalls.

Damit ist der Zugang zu den Ämtern der Stadtverwaltung wieder ohne Rücksicht auf den Impf-, Genesenen- bzw. Teststatus möglich. Der Sicherheitsdienst wird die 3G-Kontrollen ab Montag einstellen.

Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) sieht zudem anstatt der bisherigen Maskenpflicht nurmehr eine Empfehlung zum Maskentragen vor.

Die Stadt möchte sowohl ihre Beschäftigten als auch die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen, insbesondere angesichts der aktuell noch sehr hohen Infektionszahlen. Deshalb bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte. Angepasst wird jedoch der Maskenstandard: Künftig reicht in den Rathäusern eine medizinische Maske („OP-Maske“) zur Erfüllung der Maskenpflicht aus; empfohlen wird dennoch das Tragen einer FFP2- Maske.