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03.04.2020

Ausgangsbeschränkungen müssen auch am Wochenende und in den Osterferien eingehalten werden

Der Freistaat Bayern hat die geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgrund der Corona-Virus-Pandemie bis zum 19. April verlängert. Das bedeutet, dass die Beschränkungen zur Bewegung im öffentlichen Raum auch die kommenden Wochenenden und über die Osterferien aufrecht erhalten werden.

Es gilt deshalb weiterhin – und darauf sei nochmals eindringlich hingewiesen: Das eigene Zuhause verlassen darf nur, wer „triftige Gründe“ dafür hat. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeitsstelle, zum Einkaufen, Hilfeleistungen für andere, Arztbesuche, Gassigehen sowie kurze Spaziergänge bzw. Sport an der frischen Luft.

Letztere sollten ausschließlich in der unmittelbaren näheren Umgebung erfolgen. In Ingolstadt sind das die Naherholungsgebiete Wiesen und Felder im Stadtgebiet, aber auch die in nächster Nähe zum Stadtgebiet gelegenen Waldgebiete. Somit kann man z.B. im Neuhau in Stammham oder im Gerolfinger Eichenwald spazieren gehen.

Es wird dringend davon abgeraten, überregionale Ausflüge zu unternehmen. Auch private „Spritztouren“ mit dem Auto oder Motorrad sind nicht erlaubt. Untersagt ist ein längerer Aufenthalt im Freien, etwa Picknicks im Park, längeres Verweilen auf Parkbänken, Nutzung von Spielplätzen etc.

Aktivitäten im öffentlichen Raum dürfen ausschließlich alleine oder mit dem Lebenspartner bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.

Polizei und Ordnungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern zu rechnen.

Das Bayerische Innenministerium beantwortet auf seiner Internetseite viele gängige FAQs:
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/

03.04.2020, 13:00 Uhr