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14.02.2021

Maßnahmen verlängert

Gültigkeit bis 7. März

Der Freistaat Bayern hat am 13. Februar die Gültigkeit dern 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Diese gilt nun bis 7. März 2021.
Analog dazu hat auch die Stadt Ingolstadt die örtlichen Allgemeinverfügungen zur Definition der Bereiche für die Gültigkeit der Maskenpflicht und des Alkoholverbots bis einschließlich 7. März verlängert.
Sie sind im Wortlaut in der Rubrik "Amtliche Mitteilungen" abrufbar.