Seiteninhalt
19.07.2021

Kinderfreizeitbonus 2021

100 Euro für Museum oder Schwimmbad

Nachdem während der Corona-Pandemie gerade Kinder und Jugendliche sehr zurückstecken mussten, hat die Bundesregierung einen sogenannten Kinderfreizeitbonus im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen.
Damit erhalten Familien mit kleinen Einkommen für jedes minderjährige Kind eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Damit sollen in erster Linie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrgenommen werden.

Die Zahlung geht an Familien, die auf Leistungen aus dem Jobcenter angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die 100 Euro werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.
Die meisten Familien müssen den Freizeitbonus nicht gesondert beantragen. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe (SGB XII) müssen dafür allerdings einen formlosen Antrag bei der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf) stellen.
Alle Ingolstädter Familien mit einer automatischen Auszahlung erhalten das Geld von den zuständigen Ämtern spätestens in der KW 33 (ab dem 19. August).
Eine gute Idee das Geld mit den Kindern sinnvoll zu investieren ist sicherlich ein Museumsbesuch, ein Besuch im Freibad oder auf der Landesgartenschau. Mit dem IngolstadtPass (siehe unter www.ingolstadt.de/ingolstadtpass) gibt es dort zusätzlich vergünstigte Eintrittspreise.
Weitere Möglichkeiten und Betreuungsangebote für Kinder sind auch noch unter https://familienbildung.ingolstadt.de aufgeführt.