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06.03.2020

In einer Woche ist Wahl!

Alles zur Briefwahl und allgemeine Informationen

In einer Woche ist Kommunalwahl. Am Sonntag, 15. März, wird entschieden, wie sich der Ingolstädter Stadtrat künftig zusammensetzt und wer Oberbürgermeister wird. Erstmalig haben alle Wahlberechtigten nicht mehr die bekannte Wahlbenachrichtigungskarte, sondern einen Brief mit allen wichtigen Informationen zum Stimmrecht, zum zuständigen Wahllokal und zur Möglichkeit der Briefwahl erhalten. Wichtig: Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch nach der Hauptwahl für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl zwei Wochen später aufzubewahren.

Briefwahl online beantragen
In Ingolstadt gibt es derzeit über 101 600 Wahlberechtigte, darunter etwa 10 000 EU-Bürger, die bei der Kommunalwahl auch mitwählen dürfen. Alle Wahlberechtigten können voraussetzungslos Briefwahlunterlagen beantragen. Dies ist noch bis Freitag, 13. März, 15 Uhr, persönlich im Wahlamt möglich. Das entsprechende Antragsformular ist im Wahlbenachrichtigungsbrief enthalten, kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Adresse angeben). Anträge können an das Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) geschickt, direkt im Rathausbriefkasten eingeworfen oder im Wahlamt (Neues Rathaus, 2.Stock) abgegeben werden. Am unkompliziertesten ist aber die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet unter www.ingolstadt.de/briefwahl.

Briefwahl-Nutzung steigt
Die Briefwahlunterlagen werden kostenfrei zugeschickt oder können mit dem vollständig ausgefüllten Antrag beantragt und abgeholt werden. Dazu ist ein Ausweis vorzulegen. Mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich im Wahlbenachrichtigungsbrief. Bevollmächtigte Personen können nicht mehr als vier Wahlunterlagen abholen. Gleichzeitig mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 15. März können vorsorglich auch die Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl am 29. März beantragt werden. Zuletzt nutzten etwa 20 Prozent aller Wahlberechtigten die Briefwahl, Tendenz steigend. Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht in den allgemeinen Stimmbezirken abgegeben werden. Wer noch am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann das nur im Neuen Rathaus bis spätestens 18 Uhr tun. Auch auf dem Postweg gesendete Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr eingegangen sein. Bei den Wahllokalen gibt es im Vergleich zu den vergangenen Wahlen keine Veränderung. Es gibt insgesamt 104 Urnen-Wahllokale und 87 Briefwahlstimmbezirke.