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15.12.2021

In Rathäusern gilt die 3G-Regelung

Ab Donnerstag weitere Zugangskontrollen

Die vierte Welle der Corona-Pandemie mit sehr hohen Infektionszahlen macht Zugangskontrollen für Ungeimpfte / Nicht-Genesene in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens notwendig. Zuletzt wurde die 3G-Regel bundesweit auch für den öffentlichen Verkehr (Bus & Bahn) sowie am Arbeitsplatz eingeführt.

Auch für die städtischen Rathäuser und Dienststellen gilt ab Donnerstag, 16. Dezember eine 3G-Regelung.

Ab diesen Zeitpunkt ist der Zugang zu den städtischen Rathäusern und Dienststellen nur noch möglich für vollständig Geimpfte (Nachweis mit Impfdokument), Genesene (innerhalb der letzten sechs Monate, mit Nachweis) oder Getestete (Schnelltests nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, jeweils mit zertifiziertem Nachweis).

Kein Nachweis ist erforderlich für Kinder bis sechs Jahren, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden.

In Bereichen der Stadtverwaltung, in denen aufgrund rechtlicher Vorgaben weitergehende Regelungen gelten, bleiben diese selbstverständlich bestehen (z.B. Stadtbücherei, Volkshochschule oder Stadttheater).