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10.03.2020

Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums

Neue Verfügung regelt den Besuch von Schulen, Kitas und Vereinssport für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Samstag im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Italien für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung gehen.

Italien ist vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.

Die vollständige Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums finden Sie >>hier

Allgemeinverfügung gilt auch für Vereinssport in Schulturnhallen

Nach der Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 7. März dürfen Kinder, die sich in den Faschingsferien in Risikogebieten aufgehalten haben, „für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten“.

Dies bedeutet somit auch, dass diese Kinder nicht an Sportangeboten von Vereinen teilnehmen dürfen, die in einer Schulturnhalle stattfinden.

Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, diese Vorgaben der Allgemeinverfügung einzuhalten. „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals“ (damit also auch der Sportvereine) „gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben“, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter.

Generell ist für die von den Kriterien der Allgemeinverfügung betroffenen Kinder angeraten, sich zu Hause aufzuhalten.

Stand: 08.03.2020