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17.04.2022

Finanzspritze für Kunst, Kultur und Heimatpflege

Bezirk Oberbayern fördert regionale Projekte

Mehr als 1,85 Millionen Euro hat der Kulturausschuss des oberbayerischen Bezirkstags für regionale Kunst und Kultur sowie Heimatpflege bewilligt. Gefördert werden in ganz Oberbayern über 300 Projekte und Initiativen. Die Stadt Ingolstadt erhält insgesamt rund 115.000 Euro.

„Die Kulturlandschaft Oberbayerns lebt von den Ideen und Initiativen vieler Menschen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer. „Mit ihrem oft ehrenamtlichen Engagement in Vereinen und Einrichtungen prägen sie das kulturelle, künstlerische und musikalische Leben.“ Deshalb sei es umso wichtiger, „die vielen schaffenden Hände und kreativen Köpfe mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen und zu fördern“. Dabei sei es ein besonderes Anliegen des Bezirks, „im Sinne des Inklusionsgedankens das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen zu stärken“.
Die Bandbreite der geförderten Projekte reicht von Malerei, Theater, Musik, Literatur und Film bis hin zu Vorhaben der Heimatpflege. In der Stadt Ingolstadt fördert der Bezirk Oberbayern zahlreiche kulturelle Projekte mit einem Volumen von 112.718 Euro. So erhält der Verein Stiftung Jugend fragt für das inklusive und integrative Jugend-Kultur-Projekt „Movin' Music“ die förderfähige Höchstsumme von 15.000 Euro. Diese geht auch an das Georgische Kammerorchester – Ingolstadt Konzertgesellschaft mbH für die Konzertreihe „GKO Pico Cello“.
Im Bereich Heimatpflege fördert der Bezirk zwei Projekte – zum einen den Historischer Verein Ingolstadt für den Druck des Sammelblattes des Historischen Vereins Jahrgang 130 mit 1.252 Euro, zum anderen das Kulturamt der Stadt Ingolstadt für das sechste dialektig-Festival mit 2.150 Euro.
Die Kulturförderung des Bezirks Oberbayern ist eine freiwillige Leistung. Gefördert werden überregional bedeutsame Projekte in Oberbayern mit maximal zehn Prozent der Gesamtkosten, jedoch nur bis zu einer Höhe von 15.000 Euro. Anträge für die Kulturförderung nimmt der Bezirk Oberbayern jeweils bis zum 31. Oktober für das Folgejahr entgegen.