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11.03.2020

Entscheidungen über Absage von Veranstaltungen

Nach der gestrigen Entscheidung des Bayerischen Ministerrates zum Thema Veranstaltungen hat der Oberbürgermeister noch am Dienstagnachmittag eine Sondersitzung von Stadtspitze und den städtischen Referenten, Amtsleitern, Geschäftsführern und dem Intendanten des Theaters einberufen. 

„Ich schließe mich der Einschätzung des Ministerpräsidenten an, die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität“, so Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel, „deshalb haben wir heute das weitere Vorgehen für Ingolstadt festgelegt“.

Generell gilt für alle Veranstaltungen im Stadtgebiet Ingolstadt:

1.) Durch die Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung werden von 11. März bis 19. April Großveranstaltungen mit über 1.000 Personen landesweit durch den Freistaat untersagt. Hierzu sind die Einzelheiten der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums abzuwarten, die bislang (10.03.2020, 19:15 Uhr) noch nicht vorliegt.

2.) Für Veranstaltungen von 500 bis 1.000 Personen wurde im Ministerrat beschlossen, dass die örtlichen Behörden eine „genaue Risikobewertung“ vornehmen. Im Zweifelsfall wird Zurückhaltung empfohlen. Bei Veranstaltungen in dieser Personengröße prüft die Stadt Ingolstadt im individuellen Einzelfall, ob, oder unter welchen Bedingungen eine Veranstaltung stattfinden kann.

3.) Bei Veranstaltungen unter 500 Teilnehmern soll es, wie vom Ministerrat formuliert, „weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden“. Hierzu wird auch auf die Empfehlungen des Robert Koch Instituts zur Bewertung von Veranstaltungen hingewiesen.

Etliche Veranstalter haben bereits von sich aus Veranstaltungen abgesagt oder verschoben.

Darüber hinaus wurde für die städtischen Einrichtungen festgelegt:
Der Ankündigung des Bayerischen Ministerpräsidenten, die staatlichen Theater, Konzertsäle und Opernhäuser bis zum Ende der Osterferien zu schließen, haben sich die Landeshauptstadt München und die Stadt Nürnberg für die Theater angeschlossen. 

In Übereinstimmung damit wurde auch für Ingolstadt festgelegt: 
Das Stadttheater Ingolstadt sagt ab morgen, 11. März bis einschließlich 19. April alle Aufführungen in allen Spielstätten und alle Veranstaltungen im Festsaal ab. Es soll aber geprüft werden, ob bspw. die eine oder andere Veranstaltung mittels eines Livestreams öffentlich übertragen werden kann.

Als erstes von dieser Absage betroffen ist die heutige (Mittwoch) Schülervorstellung „Hotzenplotz“ um 9 Uhr und alle weiteren Aufführungen. Im Festsaal betrifft dies das Konzert „Armida Streichquartett“ des Konzertvereins Ingolstadt um 20 Uhr. Der Konzertverein bemüht sich um einen Ersatztermin zu einem späteren Zeitpunkt. Um gesonderte Ankündigung in den Medien wird gebeten.

Bereits erworbene Eintrittskarten des Theaters können an den Vorverkaufsstellen zurückgegeben werden.

Intendant Knut Weber und Oberbürgermeister Dr. Lösel bedauern diese Maßnahme: „Für uns alle ist es eine außergewöhnliche Situation - aber die Gesundheit unserer Bevölkerung muss immer Vorrang haben!“

Auch die Gemeinnützige Veranstaltung-GmbH schließt sich mit der Absage aller ihrer Veranstaltungen bis zum 19. April an.

Weitere Prüfungen weiterer städtischer Veranstaltungen laufen.

Wenn Veranstaltungen in städtischen Veranstaltungsräumen bis 19. April entfallen, verzichten die Stadt und ihre Beteiligungsunternehmen auf die Raum- und Saalmieten.
Eine Prüfung der Rückerstattung der finanziellen Mittel durch den Freistaat erfolgt.

Speziell für örtliche Kulturveranstalter aus Ingolstadt lässt Oberbürgermeister Dr. Lösel prüfen, ob ein Schutzfonds aufgelegt werden kann, der nach Einzelfallprüfung finanzielle Unterstützung im Bedarfsfall gewährt, sofern durch abgesagte Veranstaltungen finanzielle Schieflagen entstehen. „Damit wollen wir unsere Kulturschaffenden vor Ort vor größerem Schaden bewahren und gewährleisten, dass nach der Corona-Krise das kulturelle Leben wieder genauso vielfältig weitergeht“, so der Oberbürgermeister.

Der Oberbürgermeister bedankt sich ausdrücklich bei Intendant Knut Weber und dem Geschäftsführer der VeranstaltungsGmbH Tobias Klein und den verantwortungsvollen privaten Veranstaltern.

Inwiefern auch Sportveranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern überhaupt betroffen sind, wird in den kommenden Tagen im Einzelfall geprüft.