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Artenschutz im Urlaub

Strenge Vorschriften bei Souvenirs beachten

Aus dem Urlaub möchte man natürlich gerne ein Andenken mit nach Hause bringen. Doch Achtung, einige Souvenirs stehen unter Artenschutz und unterliegen strengen Handelsverboten. Vom Zoll werden illegale Mitbringsel beschlagnahmt und es können empfindliche Geld- und sogar Haftstrafen drohen. Der entstandene Schaden für die Natur ist meist nicht mehr rückgängig zu machen.
Der illegale Handel mit geschützten Arten oder Teilen davon ist mitunter dafür verantwortlich, dass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten von Aussterben bedroht sind. Jeder Kauf animiert die Händler das Geschäft weiter zu betreiben und die bedenklichen Waren anzubieten.
Nicht nur lebende Tiere wie zum Beispiel Schildkröten, sondern auch deren Bestandteile sind geschützt. Vorsicht ist auch bei Muscheln, Korallen und Schnecken geboten. Eine Vielzahl dieser Arten wird auch für die Fertigung von Schmuck verwendet.
Welche Souvenirs nach Deutschland eingeführt werden dürfen und was dabei zu beachten ist können Reisende unter der Internetadresse www.artenschutz-online.de erfahren. Im Zweifelsfall sollte immer lieber auf den Erwerb des Objektes verzichtet werden.