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09.11.2020

Allgemeinverfügung verlängert

Maskenpflicht gilt weiterhin

Die bayernweit gültigen Vorgaben für den Teil-Lockdown im November wurden vom Freistaat im Rahmen der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt. Kommunen und Landkreise müssen zusätzlich vor Ort definieren, in welchen Bereichen die erweiterte Maskenpflicht gilt. Die Stadt Ingolstadt hat dies durch eine sogenannte Allgemeinverfügung geregelt, die jetzt bis 30. November verlängert wurde.

Die bisherigen Bereiche, in denen die erweitere Maskenpflicht besteht, sind unverändert geblieben: Sie gilt im Bereich der Achse Donaustraße, Rathausplatz, Moritzstraße, Am Stein, Harderstraße (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstraße), entlang der Achse Kreuztor, Kreuzstraße, Theresienstraße, Ludwigstraße, Paradeplatz, sowie in der Mauthstraße, Dollstraße, Proviantstraße, Milchstraße und Schmalzingergasse.

Ausdrücklich wurde nun die Maskenpflicht für Fahrradfahrer geregelt: In den oben genannten Bereichen (dort, wo Radfahren zulässig ist) sind Fahrradfahrer von der Maskenpflicht befreit.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.