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15.12.2021

„Boostern“ bringt Erleichterungen

Aktuelle Corona-Regeln bis 12. Januar

Seit 15. Dezember gelten neue Corona-Regeln

• Maskenstandard: FFP2
• Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte/ Ungenesene: Angehörige des eigenen Hausstands und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstands (Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten zählen nicht, Treffen mit ausschließlich geimpften und genesenen Personen sind nicht beschränkt)
• Private Veranstaltungen: 50 Personen innen, 200 Personen außen (Kontaktbeschränkungen abhängig vom Impf-/Genesenenstatus sind einzuhalten
• 3G: Busse und Bahnen, Arbeitsplatz (täglicher Test), städtische Rathäuser und Dienststellen
• 2G: Körpernahe Dienstleistungen, Hochschulen, Musikschulen, Fahrschulen, außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Bibliotheken und Archive, Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen, Hotels, Gastronomie innen und außen (Sperrstunde 22 Uhr), Einzelhandel (außer täglicher Bedarf), eine Person pro zehn Quadratmeter, Sportstätten outdoor, öffentliche und private Veranstaltungen outdoor, Zoos und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Führungen outdoor
• 2Gplus (Auslastung maximal 25 Prozent, FFP2-Maske, ab 15. Tag nach Booster-Impfung kein Test notwendig): Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Sportausübung indoor, Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Schlösser indoor, Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, sonstiger Freizeitbereich, Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern
• Bars, Discos, Clubs und Bordelle, Weihnachtsmärkte: geschlossen
• Schulen und Kitas: bleiben geöffnet
• Keine Beschränkung: medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (z.B. Fußpflege, Logopädie, Physiotherapie), Einzelhandel (täglicher Bedarf)
• Große überregionale Sportveranstaltungen: ohne Zuschauer („Geisterspiele“)
Informationen unter www.ingolstadt.de/corona