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13.01.2022

Örtliches Alkoholkonsumverbot

Allgemeinverfügung bis 9. Februar verlängert

Mit der Verlängerung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist es auch nötig geworden, dass die Stadt Ingolstadt die örtliche Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot verlängert.

Betroffen sind das Gebiet der Altstadt, der Klenzepark inklusive Fußgängerbrücke zur Schloßlände, Donaustrand/Donaubühne, die Schloßlände/Roßmühlstraße inklusive Uferpromenade von der Glacisbrücke bis zur Kreuzung Schloßlände/Roßmühlstraße, der Uferbereich an der südlichen Donauseite von der Kreuzung Baggerweg/Luitpolstraße zur Glacisbrücke, von der Glacisbrücke bis zur Eisenbahnbrücke; hiervon umfasst ist insbesondere auch der Donaustrand/die Donaubühne sowie die Brücken selbst. Ferner der Hauptbahnhof im Bereich der Bahnhofstraße (begrenzt durch die Lokalbahnlokomotive („Dampflok“), den Bereich gegenüber den Fahrradständern und der Fassade des IntercityHotel Ingolstadt, die Bushaltestelle „Am Hauptbahnhof“ sowie frontal zum Hauptbahnhofgebäude), der Nordbahnhof im Bereich „Am Nordbahnhof“ sowie „Hindenburgstraße“ begrenzt durch den Kiesparkplatz nördlich der Fahrradständer sowie die Straße „Am Nordbahnhof“ im Bereich der Bushaltestellen.
Das Alkoholkonsumverbot gilt auch am Volksfestplatz, am Hallenbad Parkplatz, im Hindenburg- und Luitpoldpark, im Glacis, im Spielpark Fort Peyerl sowie am Baggersee (der Bereich rund um den Baggersee, einschließlich der beiden Donauufer und des Umfelds der Staustufe) und am Auwaldsee (im Norden begrenzt durch die Straße Am Auwaldsee, im Osten und Süden begrenzt durch das Gewässer Franziskanerwasser, im Westen durch die Straße Am Auwaldsee und schließt damit auch den Rundweg um den Auwaldsee vollumfänglich mit ein; ausgenommen ist das Gelände des dort befindlichen Campingplatzes).

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis 9. Februar 2022 und wird unter www.ingolstadt.de/amtliche veröffentlicht.