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25.01.2023

Wohngeldreform Plus

Mehr Wohngeldberechtigte und höheres Wohngeld

Durch das Wohngeld Plus Gesetz haben seit Jahresbeginn durch eine Anpassung der Wohngeldformel mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld wird außerdem durch eine dauerhafte Heizkomponente und eine Klimakomponente erhöht. Zusätzlich können in Ingolstadt ab 2023 höhere Mieten bzw. monatliche Belastungen von Haus- bzw. Wohnungseigentümern berücksichtigt werden, da Ingolstadt nunmehr der Mietenstufe V zugeordnet wurde. Ob und in welcher Höhe man das neue Wohngeld erhält, hängt von der Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung, der Haushaltsgröße und der Höhe des Jahresgesamteinkommens ab. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden sich Berechnungsbeispiele (www.bmwsb.bund.de). Für eigene unverbindliche Berechnungen zum Wohngeld bietet sich folgender Wohngeldrechner im Internet an: www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php.

Wann soll ich das neue Wohngeld Plus beantragen?
Wohngeld gibt es in der Regel ab Beginn des Monats, in dem der Antrag beim Amt für Soziales eingeht. Es reicht daher aus, den Antrag bis spätestens 31. Januar 2023 zu stellen, da somit die Leistung rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden kann, wenn sich ein Anspruch errechnet. Auch im Verlauf des Jahres 2023 können weiterhin Wohngeldanträge gestellt werden – sie werden dann aber erst ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, bewilligt.

Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Die Anträge auf Miet- oder Lastenzuschuss können sowohl online über die Homepage der Stadt (www.ingolstadt.de/ Wohngeld), als auch klassisch in Papierform (durch Zusendung per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten) gestellt werden.

Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Wohngeld bearbeitet ist?
Um Wohngeldanträge der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich bearbeiten zu können, hat die Stadt Ingolstadt das Team im Amt für Soziales personell verstärkt. Aufgrund der Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger, die nun erstmals einen Anspruch auf Wohngeld haben, wird es in den ersten Monaten des neuen Jahres durch das hohe Aufkommen neuer Wohngeldanträge zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Es wird aber sichergestellt, dass die beantragten Leistungen ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, nachgezahlt werden.

Keine zusätzlichen Anträge nötig, wenn bereits Wohngeld bezogen wird
Die Stadt Ingolstadt weist darauf hin, dass für bereits bewilligte Wohngeldanträge nach den alten Rechtsvorschriften kein neuer Antrag notwendig ist. Diese Fälle werden in 2023 von Amts wegen neu berechnet und das höhere Wohngeld dann rückwirkend ab Beginn des Jahres 2023 nachbezahlt. Haushalte, die im Zeitraum von September 2022 bis Dezember 2022 für mindestens einen Monat bereits Wohngeld bezogen haben, erhalten außerdem zum Ausgleich der höheren Heizkosten im vergangenen Jahr einen weiteren einmaligen pauschalen Heizkostenzuschuss. Auch dieser Zuschuss muss nicht beantragt werden, sondern wird vom Amt für Soziales automatisch, voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals 2023 ausgezahlt.