Seiteninhalt

Sportverein; Energie- und Wasserkostenzuschüsse

Auf Antrag werden Energie- und Wasserkosten von Vereinen, die bei der Ausübung des Vereinssports entstehen, bezuschusst (Ziffer 2.4. der Sportförderungsrichtlinien).

Energie- und Wasserkostenzuschüsse online beantragen

Auf Antrag erhalten Vereine mit eigenen, gepachteten oder gemieteten Sportanlagen zur Bestreitung des Unterhalts einen Zuschuss zu den Energie- und Wasserkosten, der vom Stadtrat prozentual festgelegt wird.

Derzeit beträgt die Förderung 60 Prozent der Kosten für die sportlich genutzten Bereiche.

Nicht sportlich genutzte Bereiche sowie gleichzeitig kommerziell genutzte Räume sind von einer Förderung ausgenommen.

zum Onlineantrag

Fristen

Kalenderjahr, nach Abrechnung durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Rechtsgrundlage