Die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V. und die Fachverbände des BLSV zusammen mit den Sport-nach-1-Partnern rufen die bayerischen Schulen und Vereine auf, neue Sportarbeitsgemeinschaften einzurichten.
Kurzinfo:
Vereine und Schulen haben inzwischen die Möglichkeit, in über 70 Sportarten eine Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) einzurichten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Übungsleiter mit der Qualifikation für die entsprechende Sportart (zur Übersicht)
- Volljährigkeit: Übungsleiter dürfen im schulischen Bereich erst ab Volljährigkeit verantwortlich eingesetzt werden.
- Mindestschülerzahl: 10
- Mindestumfang: 1 Wochenstunde (in der Regel werden 2 Schulstunden pro Woche angeboten)
Sportarbeitsgemeinschaften können während des ganzen Schuljahres eingerichtet werden, die Bezuschussung ist an den Stichtag 15. Oktober gebunden. Die Antragstellung erfolgt online.
SAG-Verträge enden immer am Schuljahresende und müssen bei Fortsetzung zu Beginn des neuen Schuljahres als „Folgevertrag“ eingegeben werden.
Vorteile für die Vereine:
- Mitgliedergewinnung
- Kooperationsmöglichkeit mit Schulen
- Schüler können über das "Schnupperangebot" neue / andere Sportarten kennenlernen
- Die Schüler sind schülerunfallversichert; eine Mitgliedschaft im Verein ist daher zunächst nicht zwingend, sollte allerdings langfristig angestrebt werden.
Ansprechpartner:
Bayer. Landesstelle für den Schulsport
Harald Pitter
Telefon: 089 216345-25
Telefax: 089 216345-40
E-Mail: h.pitter@laspo.de
Internet: www.laspo.de