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12. Gesetzliche Leistungen und finanzielle Unterstützung

Bürgergeld

Grundsicherung kann jede hilfebedürftige Person beantragen, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos oder in Kurzarbeit ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Leistungen erhalten auch hilfebedürftige Selbständige.
Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:

  • Alter (zwischen 15 und 66 Jahren bzw. Regelaltersgrenze)
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Erwerbsfähigkeit: Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bürgerinnen und Bürger, die in Ingolstadt wohnen, können den Antrag hier formlos stellen:

Jobcenter
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45112
E-Mail: jobcenter@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Arbeit-Jobcenter/AlGII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, Viertes Kapitel des Zwölften Buches - Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Die Leistungen sollen den Lebensunterhalt hilfebedürftiger Menschen sicher stellen, die

  • die Altersgrenze (Rente / Pension) erreicht haben oder
  • ab 18 Jahre alt und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Einzige Anspruchsvoraussetzung ist eine bestehende Notlage. Das bedeutet, sie haben kein ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen. Sie erhalten auch keine andere ausreichende Hilfe, zum Beispiel von Angehörigen oder durch andere Sozialleistungsträger.
Ob und in welcher Höhe Sozialhilfeleistungen gewährt werden hängt ab von

  • der Größe der Bedarfsgemeinschaft,
  • der Höhe der Kosten der Unterkunft,
  • der Höhe der Kosten für die Krankenversicherung,
  • der Höhe des Familieneinkommens und der verwertbaren Vermögenswerte.

Amt für Soziales - Sozialhilfe und Grundsicherung SGB XII
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50110
E-Mail: grundsicherung@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Grundsicherung

Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Leistungen werden allerdings nur so weit gewährt, als der Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Vor Eintritt der Sozialhilfe müssen daher alle anderen, der Sozialhilfe vorgehenden Ansprüche, z. B. auf Renten o. ä., geltend gemacht werden. Sozialhilfe muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Die Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) umfasst:

  • Leistungen zum Lebensunterhalt für erwerbsunfähige Personen ( § 27 - § 40 SGB XII )
  • Hilfe zur Gesundheit ( § 47 - § 52 SGB XII)
  • Hilfe zur Pflege ( § 61- § 66 SGB XII) gewährt der Bezirk Oberbayern
  • Mobilitätshilfe gewährt der Bezirk Oberbayern
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ( § 53 - § 60 SGB XII) gewährt der Bezirk Oberbayern
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( § 67 - § 69 SGB XII)
  • Hilfe in anderen Lebenslagen ( § 70 - § 74 SGB XII)
  • Hilfe in Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) Kurzzeitpflege ( § 75 SGB XII)
  • Hilfe zu Bestattungskosten ( § 74 SGB XII)

Erwerbsfähige Personen können keine Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beanspruchen. Für diesen Personenkreis ist das Jobcenter der Stadt Ingolstadt zuständig.

Amt für Soziales - Sozialhilfe und Grundsicherung SGB XII
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50110
E-Mail: sozialamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Sozialhilfe

Wohngeld und Lastenzuschuss

Wohngeld wird für Mietwohnungen und vergleichbaren Wohnraum als Mietzuschuss, für im Eigentum stehenden und vergleichbaren Wohnraum als Lastenzuschuss gezahlt.
Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner.
Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
In welcher Höhe Wohngeld in Form von Miet- oder Lastenzuschuss zusteht, hängt ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen und
  • der Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung für den Wohnraum.

Amt für Soziales - Wohnungsamt
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50171, -50172, -50173, -50174 und 50175
E-Mail: wohngeld@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Wohngeld

Heizkosten – steigende Energiepreise
Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Ingolstadt

Unterstützt werden können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt, die bisher noch keine laufenden Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Wohngeldempfänger erhalten eine pauschalierte Heizkostenbeihilfe.
Unterstützungszahlungen können dabei sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch Eigentümer in einer selbstbewohnten Immobilie geleistet werden.

Wofür kann ich die Unterstützung bekommen?

  1. Für Nachzahlungen aus Heizkostenabrechnungen, die nun aktuell fällig werden. Der Antrag muss hier aber bereits im Fälligkeitsmonat der Bezahlung gestellt werden.
  2. Für nun erhöhte monatliche Heizkostenvorauszahlungen Es kann eine Überprüfung erfolgen, ob Sie laufend Anspruch auf Leistungen haben.
  3. Einmalige Beschaffung von Heizmitteln (z. B. Heizöl-Lieferung)

Informieren Sie sich bitte vor der Bestellung über die hier mögliche Form der Unterstützung.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt:

Für Erwerbsfähige:
Jobcenter Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45112
E-Mail: jobcenter-serviceteam@ingolstadt.de

Für Rentner und voll Erwerbsgeminderte:
Amt für Soziales
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50106
E-Mail: grundsicherung@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Heizkosten

Kindergeld und Kinderzuschlag

Kindergeld

Für die grundlegende Versorgung ihrer Kinder erhalten Familien das Kindergeld. Es wird ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes – unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere Ausbildung, Studium, Übergangszeit) sogar länger gezahlt.
Voraussetzungen, Höhe und Informationen zur Antragstellung sind unter www.familienkasse.de einsehbar.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem KiZ-Lotsen kann man unter www.kinderzuschlag.de ermitteln, ob ein Anspruch besteht und anschließend den Antrag stellen. Weitere Fragen können zusätzlich über die Videoberatung geklärt werden.

Familienkasse Bayern Süd
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
(Postanschrift: 93013 Regensburg)
Telefon: 0800 4 5555 30
E-Mail: Familienkasse-Bayern-Sued@arbeitsagentur.de 
Internet: www.familienkasse.de 
Internet: www.kinderzuschlag.de

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen einer werdenden Mutter grundsätzlich für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen bei der Sie versichert sind.

Elterngeld und ElterngeldPlus

Für die Betreuung nach der Geburt gleicht das Elterngeld das Einkommen aus. Das ElterngeldPlus unterstützt Familien, die die Betreuung partnerschaftlich aufteilen.

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstraße 32
80335 München
Telefon: (089) 189660 oder (0931) 32090929
E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de
Internet: www.zbfs.bayern.de

Babyerstausstattung

Die Erstausstattung können Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe und Leistungen nach dem AsylbLG beantragen, um einen Zuschuss für die erste Babyausstattung zu erhalten. Der Anspruch kann ggf. auch bei Bezug von aufstockenden Leistungen bestehen.

Jobcenter Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45205, -45210
E-Mail: jobcenter@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/jobcenter

Amt für Soziales
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50111 oder -50112
E-Mail: sozialamt@ingolstadt.de

Amt für Soziales – Asylbewerberleistungsangelegenheiten
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50268
E-Mail: Leistung-Asyl@ingolstadt.de

Unterhaltsvorschussleistungen

Allein erziehende Eltern können im Amt für Jugend und Familie einen Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen stellen.
Unterhaltsvorschuss erhält ihr Kind unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie und Ihr Kind wohnen zusammen in Deutschland
  • Sie erziehen Ihr Kind alleine und tragen eindeutig die überwiegende Erziehungsverantwortung
  • Der andere Elternteil zahlt Ihrem Kind gar keinen Unterhalt, nur unregelmäßig Unterhalt oder nur Unterhalt, der weniger als der Unterhaltsvorschuss ist.

Amt für Jugend und Familie
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45401
E-Mail: jugendamt@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Amt-für-Jugend-und-Familie

Übernahme von KiTa-Gebühren, Bezuschussung von Ferienmaßnahmen und Besuch der nachschulischen Betreuung

Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind/er eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, Kooperative Ganztagsbetreuung) oder eine Mittagsbetreuung besuchen, haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren, wenn den Eltern und dem Kind die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist. Dies gilt insbesondere für Leistungsbezieher nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld u.ä. Hier ist die Vorlage des entsprechenden Bescheids notwendig.
Gleiches gilt für die Bezuschussung von Ferienmaßnahmen, welche von einem anerkannten Jugendhilfeträger durchgeführt werden und für den Besuch der nachschulischen Betreuung.

Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Harderstraße 17
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45601
E-Mail: kita-gebuehren@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Für die Kinderbetreuung gibt es sowohl die Möglichkeit eines Zuschusses durch den Arbeitgeber als auch die Kostenreduzierung oder Kostenübernahme in der Tagespflege oder Tagesbetreuung.

Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Harderstraße 17
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45601
E-Mail: kinderbetreuung@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Kinderbetreuung

Schülerbeförderung

Das Schulverwaltungsamt gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen kostenfreie Schülerbeförderung oder Fahrtkostenrückerstattung.

Schulverwaltungsamt - Schülerbeförderung
Ludwigstraße 30/IV. Stock
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-2752, -2753
E-Mail: schuelerbefoerderung@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Schülerbeförderung

Ausbildungsförderung

Schüler und Studenten in Deutschland können eine staatliche Unterstützung für die Ausbildung erhalten, wenn die Ausbildung bestimmte Voraussetzungen entspricht und der Lebensunterhalt und notwendige Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen oder anderweitig (z.B. Eltern) finanziert werden können. Dies regelt das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Das Schüler-BAföG kann für eine Vielzahl an Schularten gewährt werden. Hierzu zählt u.a. der Besuch der Berufsfachschule, der Berufsoberschule, der Fachakademie, Fachschulen und viele weitere Schularten. Zudem kann ab der 10. Klasse für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule ein Antrag gestellt werden, wenn jemand aus bestimmten Gründen nicht bei den Eltern wohnt.

Schulverwaltungsamt – Ausbildungsförderung
Ludwigstraße 30/II. Stock
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-2755
E-Mail: bafoeg@ingolstadt.de 
Internet: www.ingolstadt.de/Ausbildungsförderung

Fortbildungsförderung über Aufstiegs-BAföG

Sofern Sie in Ingolstadt Wohnen, können Sie unterbestimmten Voraussetzungen für den Besuch einer Fortbildungsmaßnahme einen Antrag auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) Aufstiegs-BAföG stellen.

Schulverwaltungsamt – Ausbildungsförderung
Ludwigstraße 30/II. Stock
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-2755
E-Mail: bafoeg@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Ausbildungsförderung

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit für Schüler und Studenten zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für die Beschleunigung der Ausbildung und Abdeckung außergewöhnlicher Kosten, welche nicht durch das BAföG abgefangen werden können. Er wird zusätzlich zum BAföG gewährt.
Der Antrag soll online gestellt werden unter www.bildungskreditonline.bva.bund.de, die Unterlagen sind per E-Mail, Brief oder Fax nachzureichen.

Bundesverwaltungsamt
Bildungskredit Vergabe
50728 Köln
Hausanschrift: Eupener Str. 125, 50933 Köln
Telefon: 0228993584492 oder 08005399003
Internet: www.bildungskreditonline.bva.bund.de

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe werden Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt.

Agentur für Arbeit Ingolstadt
Team 021 BAB-Reha
Heydeckplatz 1
85049 Ingolstadt
Telefon: 08004555500
E-Mail: Augsburg.021-OS@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Förderung und Zuschüsse für Schulausflüge und Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagessen in Schule/Kindertageseinrichtung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Schülerinnen und Schüler, die noch keine 25 Jahre alt sind.

Für Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:

Jobcenter
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45123, -45124, -45125, 45126
E-Mail: Jobcenter-BuT@ingolstadt.de

Amt für Soziales
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50111 oder -50112
E-Mail: sozialamt@ingolstadt.de

Amt für Soziales - Asylbewerberleistungsangelegenheiten
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-50268
E-Mail: Leistung-Asyl@ingolstadt.de

Familien in Not e.V.

Der Verein unterstützt in Not geratene Familien und Senioren aus Ingolstadt und der Region bei Schicksalsschlägen und existenzbedrohende Notlagen.
Adolf-Kolping-Straße 10
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-45819
E-Mail: info@familieninnot-ingolstadt.de
Internet: www.familieninnot-ingolstadt.de

Elisabeth-Hensel-Stiftung

Die Stiftung unterstützt bedürftige Menschen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr finanziell durch direkte Zuwendungen. Zuwendungen können Personen zudem nur erhalten, die ihren Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen seit mindestens 10 Jahren in Ingolstadt haben.

Hauptamt - Zentrale Dienste
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt
Telefon: (0841) 305-1020
E-Mail: hauptamt.verwaltung@ingolstadt.de
Internet: www.ingolstadt.de/Elisabeth-Hensel-Stiftung