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Behördenwegweiser

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Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfen; Inanspruchnahme von psychosozialen Hilfen

Die Gesundheitsämter führen gesundheitliche Beratungen durch und informieren über Hilfsmöglichkeiten für Menschen, die von psychischen, suchtmedizinischen, chronischen Krankheiten oder Behinderungen betroffen sind oder von diesen bedroht oder gefährdet sind.

Beschreibung

Die psychosozialen Beratungen, die von den Gesundheitsämtern angeboten werden und überwiegend von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (aber auch von Ärztinnen und Ärzten) durchgeführt werden, zielen darauf ab, die Gesundheit benachteiligter, belasteter oder schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu verbessern sowie ältere Menschen zu fördern und zu schützen.

Die Gesundheitsämter informieren über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.

Bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen ergänzt der Öffentliche Gesundheitsdienst das bestehende Hilfesystem, indem er im Einzelfall Personen mit dringendem Hilfebedarf berät, die beispielsweise aufgrund ihrer individuellen Situation noch nicht im Hilfesystem angekommen sind. Die psychosoziale Hilfe des Gesundheitsamtes behandelt nicht direkt, sondern unterstützt, informiert, vermittelt, motiviert und deeskalisiert.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.04.2023