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Ingolstädter Badegewässer - Hinweisschilder beachten

Für ein unbeschwertes Badevergnügen in freier Natur stehen im Stadtgebiet Ingolstadt hauptsächlich zwei Seen (der Auwaldsee und der Baggersee) zur Verfügung, die als EU-Badegewässer ausgewiesen sind.

Neben der guten Wasserqualität müssen diese Gewässer verschiedene weitere Anforderungen erfüllen, zum Beispiel freie Zufahrtsmöglichkeiten, ausreichende Infrastruktur mit sanitären Einrichtungen, Parkplätze, Kioske, die Überwachung der Strände durch Rettungsschwimmer und Erste-Hilfe-Stationen.

Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Das Wasser wird weder desinfiziert oder aufwändig aufbereitet noch täglich analysiert. Der Zugang zum Wasser ist Natur belassen oder nur mit geringen baulichen Maßnahmen gestaltet. An vielen Badestellen sind keine Bademeister oder anderes Hilfspersonal vor Ort.

Badegewässer - Allgemeine Informationen

EU-Badegewässerrichtlinie, Bayerische Badegewässerverordnung

Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 2006/7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) festgeschrieben. Im Vollzug dieser Richtlinie hat Bayern die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) vom 15. Februar 2008 erlassen. Hier sind die für Bayerns Badegewässer verbindlichen Gütekriterien festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Die erhobenen Daten werden jährlich vom Bundesumweltministerium gesammelt und in einem umfassenden Bericht der EU-Kommission übermittelt.

Untersuchungsumfang an ausgewiesenen Badegewässern

Wann und wie wird untersucht?

Während der Badesaison von April bis September beprobt das Gesundheitsamt im monatlichen Rhythmus die Badegewässer.
Dabei werden an der jeweiligen Überwachungsstelle sowohl die Wasserproben für die Laboruntersuchungen entnommen als auch Vor-Ort Messungen wie zum Beispiel die Sichttiefe und die Bestimmung des pH-Wertes sowie eine Beurteilung eventueller Verschmutzungen vorgenommen.
Die Proben werden anschließend beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mikrobiologisch untersucht.
Die Untersuchungsergebnisse werden u.a. im Internet veröffentlicht.

Was wird untersucht?

Folgende Parameter werden im monatlichen Rhythmus an den Badegewässern untersucht:

  • Escherichia Coli
  • Intestinale Enterokokken
  • Cyanobakterien (Blaualgen) - Untersuchung im Bedarfsfall
  • Temperatur (°C)
  • pH-Wert
  • Transparenz (Sichttiefe) - Orientierungswert: >1 Meter

Daneben wird am Badeplatz auch beurteilt, ob sich Hinweise auf eine Verschmutzung ergeben, z.B. ob das Wasser eine anormale Trübung oder Färbung aufweist, ob Waschmittelreste (Schaumbildung), Mineralöle (Ölfilm) oder gefährliche Gegenstände (z.B. Glasscherben) vorhanden sind.

Escherichia coli sind ebenso wie Intestinale Enterokokken Bakterien, die im Darm und Stuhl von Warmblütern (z.B. Menschen, Wasservögeln und Weidevieh) vorkommen. Sie dienen bei der Überwachung der Badegewässer als Indikatoren für eine entsprechende fäkale Verunreinigung. Mit einer solchen Verunreinigung können auch gefährliche Krankheitserreger in das Gewässer gelangen und eine Infektionsquelle darstellen.
Die neue EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG sieht vor, dass die Badegewässer im Bedarfsfall auf Blaualgen (Cyanobakterien) zu untersuchen sind. Bei Massenvorkommen können sie sowohl Allergie auslösende als auch akut toxische Stoffe in wirksamen Konzentrationen bilden. Sobald Algenwachstum einsetzt, werden entsprechende Proben gezogen. Bei Feststellung oder Vermutung einer Gefährdung der Gesundheit ergreift das Gesundheitsamt unter Mitwirkung der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden unverzüglich angemessene Maßnahmen einschließlich der Information der Öffentlichkeit.

Weitere Faktoren, die das Baden verleiden und sogar zur Sperrung eines Gewässers führen können, müssen von Fall zu Fall beurteilt werden.

Jeder kann an der Erhaltung der Gewässerqualität mitwirken:

  • Benutzen Sie unbedingt die bereitgestellten Toiletten! Ausscheidungen aller Art beeinträchtigen die Wasserqualität besonders der stehenden Gewässer (Seen) erheblich.
  • Entsorgen Sie Ihren Müll über die aufgestellten Abfallbehälter.
  • Schonen Sie den Schilfgürtel und die Vegetation am Ufersaum! Diese Regionen dienen nicht nur dem Erhalt der Fauna und Flora des Gewässers, sondern haben auch eine bedeutende Reinigungswirkung und sind für den Erhalt der Wasserqualität erforderlich.

Füttern Sie keine Wasservögel! Die Verunreinigung des Gewässers mit Kot durch einen unnatürlich hohen Vogelbestand beeinträchtigt die Wasserqualität.

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