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Antrag auf Schwer-Behinderten-Ausweis in Leichter Sprache

Was ist eine Behinderung?

Das Wort Behinderung wird im Gesetz erklärt.

Das Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch 9.

Die Abkürzung dafür ist SGB 9.

 

Behinderung bedeutet:

Ein Mensch kann etwas gar nicht oder schlechter

als die meisten anderen Menschen in seinem Alter:

Zum Beispiel: Schlechter sehen, hören oder gehen.

Darum kann er vieles nicht so tun,

wie es Menschen ohne Behinderung tun können.

Man sagt: Er hat eine Behinderung.

Wichtig ist: Die Behinderung dauert länger als 6 Monate

 

 

Wer bekommt einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Eine Behinderung kann verschieden schwer sein.

Eine leichte Behinderg ist zum Beispiel:

Wenn man beim gehen leichte Probleme hat.

 

 

 

 

 

Eine schwere Behinderung ist zum Beispiel:

wenn mann gar nicht gehen kann.

Wie schwer eine Behinderung ist,

bestimmt das Versorgungs-Amt.

 

 

 

 

 

Wo gibt es den Antrag?

Dazu müssen Sie einen Antrag ausfüllen.

Den Antrag erhalten Sie beim Bürgeramt.

 

 

 

 

 

Adresse Bürgeramt:

Neues Rathaus – Erdgeschoß links neben dem Eingang-
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

 

 

 

 

 

Oder Sie können den Antrag auf dieser Internet-Seite finden:

www.schwerbehindertenantrag.bayern.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Wo geben Sie den Antrag ab?

Bürgeramt Ingolstadt
Neues Rathaus – Erdgeschoß links neben dem Eingang-
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

 

Oder schicken den Antrag an das Versorgungsamt:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
-Versorgungsamt München-
Bayerstraße 32
80335 München

 

 

 

Was steht im Schwer-Behinderten-Ausweis ?

Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen viele Zahlen und Zeichen.

Für den Grad der Behinderung benutz man Zahlen:

20 bedeutet: eine leichte Behinderung

100 bedeutet: eine schwere Behinderung

 

Die Zahl heißt: Grad der Behinderung.

Die Abkürzung dafür ist: GdB.

 

Zum Beispiel:

Eine Zahl über 50 bedeutet:

Sie sind schwer-behindert.

 

Im Schwer-Behinderten-Ausweis stehen auch Merk-Zeichen.

Das sind Buchstaben.

Die Merkzeichen zeigen,

dass man eine besondere Behinderung hat.

Die Buchstaben heißen zum Beispiel:

  • der Buchstabe G: Sie haben große Probleme im Straßen-Verkehr.
  • der Buchstabe H: Sie brauchen viel Hilfe von anderen Menschen.

Wenn diese Buchstaben in Ihrem Ausweis stehen:

Dann können Sie noch zusätzliche Nachteils-Ausgleiche bekommen.

Zum Beispiel:

Sie können kostenlos mit dem Bus und der Bahn fahren.

Oder jemand kann Sie begleiten ohne zu bezahlen.

 

 

 

Welche Merkzeichen gibt es?

G Der Buchstabe G bedeutet:

Sie haben große Probleme im Straßen-Verkehr

Zum Beispiel: weil Sie geh-behindert sind oder

weil Sie ein schweres inneres Leiden haben oder

weil Sie schlecht sehen oder hören können.

 

 

B Der Buchstabe B bedeutet: Begleit-Person.

Sie dürfen eine Begleitperson mitnehmen.

Zum Beispiel: weil Sie im Bus wegen Ihrer Behinderung immer Hilfe brauchen und wenn im Ausweis auch diese Merk-Zeichen stehen: G, H, GI

 

 

 

 

 

aG Der Buchstabe aG bedeutet:

außergewöhnliche Geh-Behinderung.

Das bedeutet: Sie können sehr schlecht gehen.

Zum Beispiel: Sie können gar nicht oder sehr schlecht gehen: wie Menschen ohne Beine

 

 

 

 

H Der Buchstabe bedeutet: Hilflose Person

Das bedeutet: Sie brauchen viel Hilfe im Alltag

 

 

 

 

 

 

RF Der Buchstabe RF bedeutet: Rundfunk

Wenn dieses Zeichen in Ihrem Ausweis steht:

Dann bezahlen Sie weniger Rundfunk-Beitrag für das Radio hören und Fernsehen schauen.

 

 

 

 

 

 

BI Der Buchstabe BI bedeutet Blind

Dieses Zeichen erhalten Sie, wenn Sie gar nichts sehen können.

 

 

 

 

 

 

GI Der Buchstabe GI bedeutet: Gehörlos.

Das Zeichen bekommen Sie, wenn Sie gehörlos sind.

 

 

 

 

 

 

 

Wie und wo kann ich den Ausweis verlängern?

Auf der Vorder-Seite vom Behinderten-Ausweis steht:

Bis wann Ihr Ausweis gültig ist.

Sie müssen den Ausweis verlängern lassen:

Wenn Ihr Ausweis in 3 Monaten abläuft.

Das heißt: Wenn er in 3 Monaten nicht mehr gültig ist.

Zum Beispiel: Wenn Ihr Ausweis bis März gültig ist.

Dann müssen Sie ihn im Januar verlängern lassen.

Damit Ihr Ausweis verlängert werden kann.

Dazu müssen Sie einen Antrag an das Versorgungs-Amt München schreiben.

Zentrum Bayern Familie und Soziales
-Versorgung-Amt München-
Bayerstraße 32
80335 München