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Behördenwegweiser

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Datenschutz; Unterrichtung, Beratung und Überwachung in öffentlichen Stellen

Die Stadtverwaltung hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dessen Funktion und seine Aufgaben bestimmen sich nach Art. 37 bis 39 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ergänzt durch die Regelungen im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Über seine Beratungs-, Unterstützungs- und Kontrollfunktion trägt der Datenschutzbeauftragte dazu bei, dass die Dienststellen sich datenschutzkonform verhalten. Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger, für die bei der Stadtverwaltung Beschäftigten und für die Aufsichtsbehörde, den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, im Zusammenhang mit datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsvorgängen bei der Stadtverwaltung Ingolstadt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

An wen kann ich mich bei der Stadtverwaltung in Datenschutzfragen wenden?

Verantwortlich für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung ist die jeweilige Dienststelle selbst. Daher können Sie Ihr Anliegen zunächst direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter vorbringen. Sie können sich auch direkt an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.

Welche Rechte kann ich in Anspruch nehmen?

Auskunft

Sie haben im Rahmen geltenden Rechts uns gegenüber ein Auskunftsrecht über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten.

Berichtigung

Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

Vervollständigung

Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.

Löschung

Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie einen bei der Stadt Ingolstadt gestellten Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Einschränkung

Sie können von uns verlangen die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.

Widerspruch

Aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, können sie in den dafür gesetzlich vorgesehenen Fällen jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einlegen.

Widerruf

Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Beschwerde

Sie können sich beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz be-schweren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf folgender Internetseite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Selbstdatenschutz: Was können Sie tun?

Bei der Nutzung von Computern und Smartphones können Sie selbst einiges tun, damit Ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf folgender Internetseite des Bayerischen Landesbauftragten für den Datenschutz.

Was muss ich als Verein nach der neuen DSGVO beachten?

Informationen darüber, wie Sie sich als Verein datenschutzkonform verhalten, stellt das hierfür zuständige Landesamt für Datenschutzaufsicht auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht bereit.

Rechtsgrundlagen

Stellung des Datenschutzbeauftragten Art. 38 DSGVO
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Art. 39 DSGVO

Weiterführende Links