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Versicherungsmanagement - Haftpflichtversicherung

Allgemeine Informationen

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die Stadt Ingolstadt setzt im Regelfall ein pflichtwidriges oder schuldhaftes Verhalten eines/einer Beschäftigten in Ausübung seiner/ihrer dienstlichen Tätigkeit voraus. Der Schaden ist nur dann der Stadt zuzurechnen, wenn der Fehler für den Schaden ursächlich war oder die Stadt Ingolstadt aus anderem Grund für den Schaden verantwortlich ist.

Die Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Ingolstadt werden von der Haftpflichtversicherung reguliert. Die Stadt kann daher kein Schuldanerkenntnis oder Zusagen über Schadenersatzleistungen abgeben.

Schadensmeldung

Die Bearbeitung des Schadenfalls erfolgt im Rechtsamt. Bitte informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall und reichen Sie ggf. umgehend folgende Angaben oder Unterlagen nach:

  • den Zeitpunkt des Schadenfalls und den genauen Schadensort
  • den Ablauf des Schadenfalls, Skizzen, polizeiliche Schadenerfassung, europäischer Unfallbericht
  • die Kontaktdaten von weiteren Beteiligten und Zeugen, Fotos von Schadensort und beschädigten Gegenständen, Kennzeichen beteiligter Kraftfahrzeuge
  • eine Begründung für die angenommene Verpflichtung der Stadt, den Schaden zu ersetzen
  • eine Schätzung der Schadenshöhe oder der Folgekosten
  • Name, Anschrift und Telefonnummer

Schadensabwicklung

Das Rechtsamt leitet alle Unterlagen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Fachämter der Haftpflichtversicherung zu. Die Versicherungsgesellschaft prüft unabhängig die Sach- und Rechtslage und entscheidet, ob und in welcher Höhe der Schaden ersetzt wird.

Aufgrund der Versicherungsbedingungen darf keine Dienststelle der Stadt Ingolstadt Aussagen zur Regulierung des Schadenfalls abgeben.

Kontakt:

Tel.: 0841 305-1406 oder -1407
Fax: 0841 305-1410

 

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