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01.12.2022

So funktioniert die Dezember-Soforthilfe

Gas- und Fernwärmekunden profitieren

Um private Gaskundinnen und -kunden sowie kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag. Die Abwicklung dieser sogenannten Dezember-Soforthilfe läuft folgendermaßen:
Die Stadtwerke setzen die am 30. Dezember anstehenden Abbuchungen des Dezember-Abschlags für Gas aus. Wer selbst oder per Dauerauftrag überweist, muss die Zahlung für Gas im Dezember nicht leisten. An der monatlichen Abbuchung für Strom ändert sich nichts. Diese Abschläge sind in der gewohnten Höhe zu bezahlen bzw. werden abgebucht.

Da es zwischen dem finalen Entlastungsbetrag, der auf dem im September 2022 ermittelten Verbrauch basiert, und der Soforthilfe in Höhe des Dezember-Abschlages kleinere Abweichungen geben kann, erfolgt die genaue Verrechnung mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Der tatsächliche einmalige Entlastungsbetrag berechnet sich aus einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem im Dezember gültigen Arbeits- und Grundpreis für Gas.
Für vermietete Wohnungen erfolgt die Weitergabe der Entlastung durch die Vermieterinnen und Vermieter an die jeweiligen Mieter über die nächste Heizkostenabrechnung. Genaue Informationen dazu haben die jeweiligen Vermieter/-innen oder die zuständige Hausverwaltung.
Auch Fernwärmekunden und -kundinnen profitieren von dieser Einmalzahlung. Als Entlastungsbetrag wird anders als beim Gas gemäß der gesetzlichen Vorgabe der September-Abschlag mit einem Aufschlag von 20 Prozent angesetzt. Diesen Betrag überweisen die Stadtwerke im Laufe des Dezembers auf das vorliegende Konto. Der Abschlag für Dezember wird dagegen wie gewohnt abgebucht.