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16.04.2021

Landesgartenschau vor dem Start

Öffnung abhängig von der Inzidenz

Am kommenden Mittwoch, 21. April, wird die Landesgartenschau Ingolstadt offiziell - allerdings nur in Form einer Online-Übertragung - eröffnet. Ob Besucher dann tatsächlich auf's Gelände dürfen, ist allerdings fraglich. Die Gartenschau wurde nämlich mittlerweile von offizieller Seite rechtlich als „Botanischer Garten“ eingeordnet worden. Damit ist die Öffnung von der 7-Tage-Inzidenz in Ingolstadt abhängig. Nach aktuellem Stand öffnet die Landesgartenschau bei einer 3-tägigen Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 bezogen auf die Stadt Ingolstadt ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Unterschreitung. Selbes gilt für die Überschreitung des Grenzwertes – steigt dieser an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, bleibt die Landesgartenschau ab dem zweiten Tag nach der dreimaligen Überschreitung geschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes vorgegeben wird.
Fünf Tage vor der Eröffnung liegt die 7-Tages-Inzidenz in Ingolstadt laut RKI bei 144,8.

„Wir sind froh, der Öffentlichkeit nun Richtlinien an die Hand geben zu können, wann und unter welchen Bedingungen ein Besuch der Landesgartenschau Ingolstadt möglich ist“, so Geschäftsführer Maximilian Heyland. Die maßgeblichen Grenzwerte richten sich nach den Fallzahlen des Robert-Koch-Institutes. Über Geländeöffnungen und ggf. notwendige Schließungen wird tagesaktuell auf ingolstadt2020.de informiert.
Für das Freigelände bemisst sich die maximale Besucherobergrenze nach dem Schlüssel 20 Quadratmeter pro Person, was 2.500 Personen über den Tag verteilt auf dem Gartenschaugelände entspricht. Die Ausstellungsbeiträge können besichtigt werden, für Ausstellerpavillons und die Blumenhalle gilt 40 Quadratmeter pro Person als maximale Obergrenze.
Geschäftsführer Thomas Hehl ist überzeugt: „Das Team der Landesgartenschau, die Stadt Ingolstadt und alle Beteiligten sind vorbereitet und stehen bereit, das Gartenschaugelände sofort zugänglich zu machen, sobald die Inzidenzwerte dies zulassen.“

Die digitale Eröffnungsfeier findet am kommenden Mittwoch voraussichtlich wie geplant im kleinen Rahmen u.a. mit Ministerpräsident Markus Söder, Staatsminister Thorsten Glauber und Oberbürgermeister Christian Scharpf statt. Um die Öffentlichkeit daran teilhaben zu lassen, wird am 21. April ab 10 Uhr die Feierlichkeit per Live-Stream auf der Website unter ingolstadt2020.de und dem Facebook-Account der Landesgartenschau Ingolstadt sowie der regionalen Presse übertragen.
Die Landesgartenschau ist im wöchentlichen Austausch mit dem Gesundheitsamt Ingolstadt und reagiert dynamisch auf fallende oder steigende Inzidenzwerte. Aktuelle Maßnahmen und Regeln der Landesgartenschau Ingolstadt sind jederzeit unter ingolstadt2020.de/corona abrufbar.


Im Detail umfasst das Sicherheits- und Hygienekonzept nun Folgendes:

Onlineregistrierung
Um die Besucherobergrenze einhalten zu können und eine lückenlose Kontaktnachverfolgung sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass sich alle Besucherinnen und Besucher vor einem Besuch der Landesgartenschau unter ingolstadt2020.de registrieren. Ein Einlass ist nur mit einer registrierten Dauerkarte oder Tageskarte in Verbindung mit kostenloser Einlasskarte möglich. Die Registrierung für Dauerkarten kann jederzeit unter ingolstadt2020.de/dauerkartenregistrierung erfolgen. Die Anmeldung für einen festen Besuchstag (Tageskarteninhaber) wird vorerst immer einen Tag vor dem Besuch unter ingolstadt2020.de/besucheranmeldung freigeschaltet.

Kassenbetrieb
Der Ticketverkauf darf ausschließlich online stattfinden. Zur Personalisierung der Dauerkarten wird die Landesgartenschau Ingolstadt ein Click & Collect in den Kassenbereichen am Gelände einrichten. So erhalten auch Personen, die keine Möglichkeit haben sich online zu registrieren, nach Anruf und Terminvereinbarung einen Zugang auf das Gelände.

AHA-Regeln
Nur wer gesund und frei von Symptomen ist sowie keinen Kontakt mit einer infizierten Person hatte, darf die Landegartenschau Ingolstadt besuchen. Im Gesamtgelände herrscht eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. In ausgewiesenen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht. Diese sind im Einzelnen:
- Eingangsbereiche und Kassen
- Blumenhalle
- Gastronomie to-go
- Ausstellungspavillons
- Sanitäreinrichtungen
- Markt im Stadtlabor sowie alle weiteren Innenräume

Alle Besucherinnen und Besucher sind angewiesen, auf dem Gartenschaugelände den Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einzuhalten. Um in den Warteschlangen bspw. vor den Toiletten oder der Blumenhalle die notwendigen Abstände vorzugeben, sind Abstandsmarkierungen angebracht. An allen relevanten Stellen sind auf dem Gartenschaugelände Hinweisschilder mit den aktuell gültigen Hygieneregeln. Auf dem gesamten Gelände werden an neuralgischen Standtorten Desinfektionsmittelspender bereitgestellt. Außerdem werden die Drehtore an den Ausgängen sowie die Sanitäreinrichtungen täglich mehrmals gereinigt und desinfiziert. Um die Einhaltung des gültigen Sicherheits- und Hygienekonzepts zu gewährleisten, wird zusätzliches Einlass- und Sicherheitspersonal eingesetzt.

Veranstaltungen
In Bayern herrscht ein allgemeines Veranstaltungsverbot. Aus diesem Grund hat die Landesgartenschau Ingolstadt 2020 GmbH alle Veranstaltungen (Schule im Grünen, Musik- und Bühnenprogramm, Walking Acts etc.) vorerst bis zum 20. Mai abgesagt bzw. versucht einzelne Veranstaltungen in den Zeitraum Juli bis Oktober zu verschieben. Ebenfalls davon betroffen sind Mitmachaktionen, Vorträge, Führungen, Workshops und Ähnliches.

Gäste- und Gruppenführungen
Gästeführungen, Stadtführungen und Führungen aller Art sind derzeit aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verboten und finden auch vorerst auf der Landesgartenschau Ingolstadt nicht statt.

Ausstellungen
Ausstellungen im klassischen Sinne (Information, Ausstellungsgärten, Ausstellungspavillons, Ausstellungsobjekte) sind vom Veranstaltungsverbot nicht betroffen und somit zugänglich, ebenso verhält es sich mit den Krautgärten. Dies ist aber nur unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln möglich.

Markt im Stadtlabor
Der Markt im Stadtlabor orientiert sich an den Allgemeinverfügungen hinsichtlich von Bau- und Gartenmärkten für den Freistaat Bayern, und kann unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen.

Gastronomisches Angebot
Im Gelände der Landesgartenschau befinden sich fünf Gastronomiestandorte für Innen- und Außengastronomie. Derzeit gilt in Bayern ein Verbot von Innen- und Außengastronomie. Dies gilt ebenfalls für die Landesgartenschau Ingolstadt.
Nicht betroffen ist der Verkauf von Getränken und Speisen als to-go oder take-away. Der Gastronom der Landesgartenschau Ingolstadt wird zu Beginn ausschließlich dieses Angebot zur Verfügung stellen. Sobald das Verbot der Außen- und Innengastronomie in Bayern geändert wird, kann der Betrieb innerhalb kürzester Zeit umgestellt werden. Das Mitbringen von Getränken und Speisen auf das Gartenschaugelände ist möglich, das Picknicken innerhalb eines Hausstandes ist gerne gesehen.