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Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit intergriertem Landschaftsplan

Der Stadtrat hat am 12.12.2023 den Einleitungsbechluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gefasst. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom 17.05.2024 - 28.06.2024 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.