Hochwasser 2024 – Finanzielle Hilfen
Der Freistaat Bayern hat finanzielle Mittel für Hochwasserbetroffene zur Verfügung gestellt. Sämtliche Informationen zu den staatlichen finanziellen Mittel können auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) tagesaktuell abgerufen werden → www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/.
Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“, die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ und die Notstandsbeihilfen / Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ werden über die jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden abgewickelt.
Die Antragsformulare müssen persönlich ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung abgegeben bzw. an die Stadtverwaltung gesendet werden:
Per Post: Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt oder
E-Mail: hochwasserhilfe@ingolstadt.de.
Die hierfür kurzfristig eingerichte Stelle ist telefonisch unter 0841 305-1370 und -1374 erreichbar.
Persönliche Vorsprachen sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung in der Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt, 3. Stock, Zi. 307 möglich.
Soforthilfe „Haushalt / Hausrat“ (Frist abgelaufen)
Berechtigt sind entsprechend der staatlichen Vorgaben vom Hochwasser betroffene Privathaushalte. Der Zuschuss soll einen zeitnahen Ersatz von beschädigtem Hausrat ermöglichen. Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer in Frage kommen.
Voraussetzung:
- Die Soforthilfe wird zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände verwendet.
- Zuwendungsfähig sind alle zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben.
Art und Höhe der Soforthilfe:
- Bis zu 5.000 Euro.
- War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro.
- Die Soforthilfe wird bei einer eventuellen Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet.
- Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlichen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird entsprechend gekürzt.
- Die Soforthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Anlage zum Antrag auf Soforthilfe „Haushalt / Hausrat“*
- Bestätigung Gebäude- und/oder Hausratsversicherung**
- Identifikationsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel, etc.)
* Es wird angeraten, die zerstörten bzw. unbrauchbar gewordenen Gegenstände vor der Entsorgung zu fotografieren, da wir zumindest stichprobenartig Überprüfungen vornehmen müssen
** kann nach erfolgter Antragstellung noch nachgereicht werden
Frist zur Abgabe:
Die Soforthilfeanträge „Haushalt/Hausrat“ konnten bis spätestens 30.09.2024 eingereicht werden.
Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ (Frist abgelaufen)
Zur Beseitigung von Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden gibt es ebenfalls ein staatliches Soforthilfeprogramm.
Voraussetzung:
- Die Soforthilfe wird zur Beseitigung der durch das Hochwasserereignisse entstandenen Ölschäden an Wohngebäuden zu beseitigen.
- Zuwendungsfähig sind alle zur Beseitigung der entstandenen Ölschäden an Wohngebäuden notwendigen Ausgaben.
- Der Gebäudeschaden durch Öl ist durch die Vorlage von entsprechenden Kostenvoranschlägen zur Beseitigung der Schäden nachzuweisen.
Höhe der Soforthilfe:
- Bis zu 10.000 Euro.
- War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro.
- Die Soforthilfe wird bei einer eventuellen Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet.
- Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlichen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird entsprechend gekürzt.
- Die Soforthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden
- Identifikationsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel, etc.)
Frist zur Abgabe:
Die Soforthilfeanträge „Ölschäden an Gebäuden“ konnten bis spätestens 30.09.2024 eingereicht werden.
Notstandsbeihilfen / Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“
Neben den o.g. Soforthilfen stellt der Freistaat Bayern auch Finanzmittel im Rahmen von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie (Bürgerservice - gesetze-bayern.de) zur Verfügung.
Mit den Finanzhilfen nach dieser Richtlinie unterstützt der Freistaat Geschädigte (z. B. Privathaushalte, Unternehmen, Vereine oder soziale Einrichtungen), die durch eine Naturkatastrophe in eine existenzbedrohende Situation gekommen sind. Die Zuwendungen sind keine Schadensersatzleistung, sondern sollen sicherstellen, dass Betroffene durch die Naturkatastrophe nicht in ihrer Existenz gefährdet sind. Demnach kommt es bei der Bemessung der Höhe der Zuwendungen in erster Linie darauf an, welche Unterstützung der Betroffene unter Berücksichtigung seiner eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit in der eingetretenen Notlage zur Sicherung seiner Existenz benötigt und zwar unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsschutzes. Es ist nicht Ziel der Notstandsbeihilfe, entstandene Schäden vollumfänglich auszugleichen.
Anträge von geschädigten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörigen Freier Berufe sind bei der Regierung von Oberbayern einzureichen. Alle anderen Zuwendungsempfänger können Ihre Anträge per Post an die Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt oder per Mail an hochwasserhilfe@ingolstadt.de einreichen.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ausgefüllter Berechnungsbogen
- ggf. Nachweise verfügbarer finanzieller Mittel (z. B. Rücklagen/Sparguthaben, Vermögensnachweise)
Frist zur Abgabe:
Anträge bzgl. Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ können bis spätestens 30.06.2025 eingereicht werden.