Ausländische Mitbürger
Bitte beachten Sie, Vorsprachen im Amt für Ausländerwesen und Migration sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Online-Terminvereinbarung
Wichtiger Hinweis zum Verfahren zur Online-Terminreservierung:
Nachdem Sie Ihre Daten eingegeben und einen Termin im Kalender ausgewählt haben, bekommen Sie eine Mail an Ihre angegebene Mail-Adresse.
Diese Mail enthält einen Link, mit dem Sie Ihre Reservierung bestätigen; dieser Link ist 1 Stunde gültig. Jetzt wird der Termin im System eingetragen und Sie erhalten eine weitere Mail mit der genauen Terminzeit, einer 5-stelligen Terminnummer und eventuell mitzubringenden Unterlagen.
Erst wenn Sie diese zweite Mail bekommen, ist der Termin reserviert.
Häufig gestellte Fragen an das Amt für Ausländerwesen und Migration (FAQ)
Ich brauche einen Termin beim Amt für Ausländerwesen und Migration
Persönliche Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Frage bereits in diesen FAQs beantwortet wird.
- Falls nicht, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum an Nachricht schreiben oder Sicheres Kontaktformular. Nennen Sie Ihr genaues Anliegen. Sie erhalten einen Termin oder eine Antwort auf Ihre Frage.
Postalisch erreichen Sie uns:
Amt für Ausländerwesen und Migration
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Ich kann das Amt für Ausländerwesen und Migration telefonisch nicht erreichen. Was kann ich tun?
Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Frage bereits in diesen FAQs beantwortet wird.
Falls nicht, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum an Nachricht schreiben oder Sicheres Kontaktformular. Nennen Sie Ihr genaues Anliegen. Sie erhalten einen Termin oder eine Antwort auf Ihre Frage.
Postalisch erreichen Sie uns:
Amt für Ausländerwesen und Migration
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
Ich habe bereits einen neuen Reisepass und möchte meinen Aufenthaltstitel »übertragen« lassen.
Bitte übersenden Sie vorab eine Kopie oder einen Scan Ihres neuen Reisepasses per E-Mail (auslaenderamt@ingolstadt.de). Sie erhalten dann unaufgefordert einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten und Bestellung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels. Alternativ können Sie einen Termin für den Übertrag des neuen Reispasses hier buchen:
Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung reisen?
Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz oder nach § 81 Absatz 5 i. V. m. § 11 Absatz 4 FreizügG/EU kann von deutscher Seite aus eine Aus- und Wiedereinreise erfolgen.
Die meisten Staaten akzeptieren diese Fiktionsbescheinigung für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 AufenthG berechtigt dagegen nicht zu Auslandsreisen.
Darf ich reisen, wenn mein alter Reisepass abgelaufen ist und ich meinen "gültigen" Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf den neuen Reisepass übertragen bekommen habe?
Wenn Ihr alter Reisepass abgelaufen ist und Ihr gültiger Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) noch nicht auf Ihren neuen Reisepass übertragen werden konnte oder Sie Ihren neue elektronischen Aufenthaltstitel noch nicht erhalten haben, ist das Reisen für Sie dennoch in der Regel möglich.
In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie Ihren noch gültigen elektronische Aufenthaltstitel sowie Ihren neuen und alten Reisepass mitführen. Ihnen entsteht hierdurch kein Nachteil, es kann jedoch zu einer verlängerten Grenzkontrollzeit kommen. Die meisten Staaten akzeptieren diese Vorgehensweise für eine Reise, allerdings ist eine vorherige Abklärung mit dem jeweiligen Zielstaat empfehlenswert.
Ich habe einen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten. Wie erhalte ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel?
Nach Erhalt des PIN-Briefes können Sie hier einen Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels buchen:
Ich habe meinen elektronischen Aufenthaltstitel verloren oder er ist gestohlen worden.
Bitte teilen Sie uns den Verlust schriftlich oder per E-Mail mit (Nachricht schreiben oder Sicheres Kontaktformular). Sie erhalten einen Termin zur Vorsprache.
Ich bin umgezogen und möchte die Adresse auf meinem Aufenthaltstitel ändern.
Bitte buchen Sie sich hier einen Termin zur Adressänderung auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel.
Ich beabsichtigte den Wechsel des Arbeitgebers und benötige hierfür die ausländerrechtliche Erlaubnis. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln möchten und die erforderliche ausländerrechtliche Genehmigung benötigen, übersenden Sie uns bitte per E-Mail folgende Stellenbeschreibung: Formblatt der Bundesagentur für Arbeit.
Die Stellenbeschreibung ist von Ihrem neuen Arbeitgeber auszufüllen. Sofern vorhanden fügen Sie eine Kopie des Entwurfes des neuen Arbeitsvertrages bei.
Ist es möglich mein Besuchsvisum zu verlängern?
In der Regel nein. Die Verlängerungen von Visa dürfen nicht voraussetzungslos erfolgen und sind nur in Ausnahmefällen möglich. Hierbei sind europarechtliche Voraussetzungen zu beachten. Eine Verlängerung kann dementsprechend nur bei Vorliegen höherer Gewalt oder zur Wahrung politischer Interessen erfolgen.
Auf welchem Weg kann ich die anfallenden Gebühren bezahlen?
Im Amt für Ausländerwesen und Migration ist nur bargeldlose Zahlung möglich. Barzahlungen können nur während der Öffnungszeiten der Stadtkasse vorgenommen werden.
Wie reiche ich meine Unterlagen ein:
Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Unterlagen ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen übermitteln Sie uns bitte
- per E-Mail: auslaenderamt@ingolstadt.de
- per Post (bitte nur Kopien, Passfotos müssen zum vorgegebenen Termin mitgebracht werden) an das
Amt für Ausländerwesen und Migration
Neues Rathaus
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt - Sie können auch den Briefkasten im Eingangsbereich des Neuen Rathauses zur Abgabe Ihrer Unterlagen nutzen.