Allgemeine Infos & FAQs
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Fragen und Antworten zu den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt und zur Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB) in Bayern.
FAQs zu den Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt
Wie ist das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz?
Ihre Kinder können vom 4. bis 21. Februar 2025 über den Kita-Finder Ingolstadt auf der Homepage der Stadt Ingolstadt angemeldet werden. Ab dem 10. März 2025 werden Plätze zugesagt. Bitte beachten Sie, dass Ihre angegeben Betreuungszeiten eine hohe Verbindlichkeit haben.
In welcher Kindertageseinrichtung die Kinder folglich angemeldet werden, steht den Eltern grundsätzlich frei. Es sollten aber auch Kindergärten und Krippen auf dem Weg zum Arbeitsplatz in die Überlegungen miteinbezogen werden.
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe Kinder aus dem Stadtgebiet Ingolstadt Vorrang vor Kindern aus angrenzenden Landkreisen. Wir empfehlen daher den Eltern, einen Kita-Platz in der jeweiligen Sitzgemeinde zu beantragen, da der Förder- und Rechtsanspruch an den Wohnort gekoppelt sind.
Nach der schriftlichen Zusage müssen die Eltern ebenfalls schriftlich binnen sieben Tagen die Annahme des Betreuungsplatzes bestätigen. Liegt bis zu diesem Termin keine schriftliche Bestätigung der Eltern vor, wird der Platz an ein anderes Kind weitervermittelt. Wenn Sie zunächst kein Platzangebot erhalten, bleiben Sie im Pool und weitere Kindertageseinrichtungen können Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot unterbreiten.
Faltblätter mit dem Verzeichnis aller Kindertageseinrichtungen liegen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17, im Sozialen Rathaus, Adolf-Kolping-Straße 10 und im Eingangsbereich des Bürgeramtes, Rathausplatz 4, aus. Die Übersicht über die Kindertageseinrichtungen gibt es außerdem als Faltblatt zum Herunterladen:
Die Leistungsbeschreibungen der Städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Ingolstadt finden Sie auf unseren Internetseiten Kitas der Stadt Ingolstadt.
Bei Fragen zur Online-Anmeldung wenden Sie sich bitte per E-Mail an kita-finder@ingolstadt.de.
Wichtiger Hinweis:
Für den Vertragsabschluss für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bitten wir Sie grundsätzlich, um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sollte Ihr Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, geben Sie bitte Ihren Pass der beauftragten Person mit.
Kann ich mein Kind in mehreren Kitas anmelden?
Bitte melden Sie sich in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl über den Kita-Finder Ingolstadt an. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Anmeldungen zu priorisieren.
Wann und wo soll ich mein Kind anmelden?
Die Kita-Leiterinnen organisieren die Platzvergabe nach pädagogischen und gruppendynamischen Gesichtspunkten eigenverantwortlich. Bitte melden Sie Ihr Kind über den Kita-Finder auf der Homepage der Stadt Ingolstadt an. Sie können sich dabei in mehreren Einrichtungen Ihrer Wahl (freie und städtische Träger) direkt anmelden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das einzelne Profil der Einrichtungen im Kita-Finder Ingolstadt zu informieren.
Kann ich mein Kind auch außerhalb des Anmeldezeitraumes anmelden?
Eine Anmeldung unterjährig ist zu jedem Zeitpunkt über den Kita-Finder Ingolstadt möglich. Hierbei kann keine Garantie abgegeben werden, dass der Betreuungsplatz wohnort- oder arbeitsplatznah liegt.
Ich bin neu nach Ingolstadt gezogen und suche einen Betreuungsplatz für mein/e Kind/er. Wie ist das Vorgehen?
Bitte melden Sie Ihr/e Kind/er circa drei Monate, bevor der Betreuungsplatz benötigt wird, auf der Homepage der Stadt Ingolstadt über den Kita-Finder an. Eine Vermittlung ist nur mit einer gültigen Ingolstädter Meldeadresse möglich. Grundsätzlich kann eine Anmeldung frühestmöglich sieben Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.
Ich bin schwanger. Ab wann kann ich mein Kind anmelden?
Sie können Ihr Kind sieben Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn anmelden, unabhängig davon, ob es zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits geboren ist.
Reicht die Adresse des Arbeitgebers als Meldeadresse zur Anmeldung?
Ausschlaggebend für die Anmeldung ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes. Die Adresse des Arbeitgebers ist daher nicht ausreichend, um das Kind in Ingolstadt anmelden zu können.
Ich wohne nicht in Ingolstadt. Kann ich mein Kind trotzdem anmelden?
Ausschlaggebend ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort. Da die Stadt Ingolstadt verpflichtet ist, den Rechtsanspruch der Kinder, die in Ingolstadt wohnen, zu erfüllen, können Anmeldungen auswärtiger Kinder nur nachrangig behandelt werden.
Ich habe ein Kind mit Beeinträchtigung und suche einen Integrationsplatz. Wie ist das Vorgehen?
In einer Kindertagesstätte mit Integrationsplätzen werden Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung an einem Teil des Tages betreut und gefördert. Es gibt Angebote für Kinder im Vorschulalter in Krippen und Kindergärten. Das Kind wird während seines Aufenthalts heilpädagogisch gefördert. Der Bezirk Oberbayern finanziert 50 Fachdienststunden pro Jahr. Die Eltern müssen sich nicht an den Kosten beteiligen und nur die reguläre Besuchsgebühr für die Krippe oder den Kindergarten entrichten.
Kinder, die einen integrativen Hortplatz belegen, haben Anspruch auf zusätzlich 50 Fachdienststunden heilpädagogischer Förderung pro Jahr.
Der Bezirk Oberbayern finanziert die Fördermaßnahmen für Kinder mit (drohenden) geistigen und/oder körperlichen Behinderungen.
Für Schulkinder mit einer seelischen Behinderung ist der zuständige Kostenträger das Amt für Jugend und Familie.
Wo kann ich einen Antrag auf Übernahme der Gebühren stellen?
Eltern, die in Ingolstadt wohnen und deren Kind oder deren Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Hort, Kinderkrippe) oder eine Mittagsbetreuung besuchen, haben Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung, wenn den Eltern und dem Kind die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.
Dies ist immer dann gegeben, wenn Eltern oder Kinder folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch (SGB II)
- Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches (SGB XII)
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Des Weiteren können auch Eltern oder Kinder mit geringem Erwerbseinkommen einen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren der Tageseinrichtung haben. Hier wird zur Feststellung der zumutbaren Belastung eine Einkommensprüfung vorgenommen.
Die Anträge auf Übernahme der Gebühren müssen im Amt für Kinderbetreuung und -bildung, Harderstraße 17 im 3. Stock, eingereicht werden.
Für weitere Informationen zur Antragsstellung oder zum Download der erforderlichen Formulare klicken Sie bitte ⮕ hier ⬅
Oder nutzen Sie gleich unser ⮕ Online-Formular ⬅
Wie melde ich mein Kind im Schulkindergarten an?
Schulkindergärten sind für Kinder bestimmt, an deren Schulreife aufgrund von Untersuchungen Zweifel bestehen. Nach dem einjährigen Besuch des Schulkindergartens werden die Kinder nochmals auf ihre Schulreife untersucht und entweder in die erste Klasse der Regelschule oder der Förderschule eingeschult. Anders als Regelkindergärten sind die Schulkindergärten und Vorklassen einer bestimmten Schule angegliedert.
Zunächst müssen die Kinder online über den Kita-Finder angemeldet werden.
Zu den Anmeldetagen (Termine s.u.) müssen die Eltern / Erziehungsberechtigte persönlich erscheinen und auch das Kind mitbringen. Um eine vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
Zur Anmeldung muss der Rückstellungsbescheid der Schule sowie ein Schreiben einer Beratungsstelle mitgebracht werden.
Die Anmeldung in den Schulkindergärten ist an folgenden Tagen möglich:
Montag, 15. März, von 8 bis 11 Uhr
Dienstag, 16. März, von 16 bis 19 Uhr
Mittwoch, 17. März, von 8 bis 11 Uhr
Ich benötige eine nachschulische Betreuung für mein Kind
Die Anmeldung für die nachschulische Betreuung in Horten und der Mittagsbetreuung an Schulen erfolgt wie bisher auch direkt in den Einrichtungen. Um eine einheitliche Dokumentation der Daten zu ermöglichen, bitten wir die Erziehungsberechtigten, ihren Personalausweis oder Reisepass bei der Anmeldung im Hort oder an der Mittagsbetreuung an Schulen mitzubringen. Sollte das Kind nicht von einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden, muss die beauftragte Person aber den Ausweis des/ der Erziehungsberechtigten mitbringen.
Ferienschließzeiten (trägerübergreifend) des laufenden Kindergarten-/Schuljahres
Jeweils Ende Oktober / Anfang November des neuen Kindergarten-/Schuljahres werden die Ferienschließzeiten aktualisiert.
Elternbefragung
Gesetzliche Grundlage: Nach Art. 19 Abs. 2 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) setzt der Förderanspruch in Bezug auf Kindertageseinrichtungen voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt, d.h. die pädagogische Konzeption der Kindertageseinrichtung in geeigneter Weise veröffentlicht sowie eine Elternbefragung oder sonstige, gleichermaßen geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung jährlich durchführt.
Jährlich findet in allen städtischen Kindertageseinrichtungen eine Elternbefragung statt.
Alle vier Jahre findet eine Elternbefragung in allen Einrichtungen statt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie (jetzt Amt für Kinderbetreuung und -bildung) führte in den Jahren 2011, 2015, 2020 und 2024 in Kooperation mit allen Ingolstädter Kindertageseinrichtungen und unter sozialwissenschaftlicher Begleitung des Institutes für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA Institut) eine gemeinsame Befragung der Eltern durch, deren Kinder Tageseinrichtungen in Ingolstadt besuchen. Die Fragebögen wurden vom ISKA Institut erfasst und ausgewertet.
Elternbefragung in Ingolstädter Kitas 2023 (trägerübergreifend)
Eltern bestätigen wiederholt die gute Arbeit mit der Note 2+
Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung der Stadt Ingolstadt führte in Kooperation mit allen Ingolstädter Kindertageseinrichtungen und unter sozialwissenschaftlicher Begleitung des Institutes für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA Institut) zum vierten Mal nach 2011, 2015 und 2020 eine gemeinsame Befragung der Eltern durch, deren Kinder Tageseinrichtungen in Ingolstadt besuchen.
Die Fragebögen wurden vom ISKA Institut erfasst und ausgewertet. Um eine Vergleichbarkeit zur Befragung von 2020 herzustellen, wurde nach Rücksprache mit den Trägervertretern der gleiche Fragebogen wie im Jahr 2020 verwendet.
Die Ergebnisse liegen nun in Form von Berichten vor. Zum einen gibt es einen Gesamtbericht mit den Ergebnissen für alle Einrichtungen und zum anderen Einzelberichte für jede Einrichtung, die nur die auf die jeweilige Tagesstätte bezogenen Ergebnisse enthalten. So kann jede Einrichtung ihre Ergebnisse zu den durchschnittlichen Ergebnissen aller Einrichtungen in Bezug setzen. Außerdem wurden Berichte für jeden der zwölf Stadtbezirke sowie für die vier größten freien Träger im Stadtgebiet erstellt.
Beteiligung
Von den 5.920 Kindern, an deren Eltern die Fragebögen übergeben wurden, gaben 2.534 befragte Eltern ihre Fragebögen zurück, was einer Rücklaufquote von 43 Prozent entspricht. Im Jahr 2020 lag die Rücklaufquote bei 35 Prozent. Aufgrund der hohen absoluten Anzahl der Teilnehmer ist davon auszugehen, dass dieser stadtweite Rücklauf aussagekräftig ist und die Meinungen aller Eltern in Ingolstadt gut repräsentiert.
Wie gerne ist das Kind in der Einrichtung
Auf die Frage, wie gerne das Kind in die Einrichtung geht, antworteten wie im Jahr 2020 erneut fast 90 Prozent mit “gern“ oder “sehr gern“. Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 1,6 ergibt die Rückmeldung der Eltern eine 2+.
Information über die Situation des Kindes
78 Prozent der Eltern fühlen sich gut bis sehr gut darüber informiert, wie es dem Kind in der Einrichtung geht.
Erziehungsziele
Die Umsetzung der Bildungsziele von Unterstützung/Erlernen der Selbstständigkeit über die Bewegungserziehung bis hin zum Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten oder dem Kindergarten in die Schule bewerten die Eltern zwischen 1,6 und 2,1. Erneut schneidet wie bereits im Jahr 2020 aus Sicht der Eltern die Erziehung zur Selbständigkeit am besten ab und am schlechtesten – soweit man bei 2,1 von schlecht reden kann – die Medienerziehung. Gleich bewertet wurde außerdem die musikalische Erziehung. Insgesamt empfinden die Eltern das Erreichen der Erziehungsziele wie bereits im Jahr 2020 positiv.
Information der Eltern und Zusammenarbeit mit den Eltern
Bezüglich der Information der Eltern ergibt sich eine Auswertung zwischen 1,6 und 1,8.
Mitwirkung der Eltern
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern in den Einrichtungen werden insgesamt mit einer Punktezahl von 1,8 evaluiert.
Ausstattung der Einrichtung
Die Raumausstattung, die Außenanlage und das Lern- und Spielmaterial werden zwischen 1,6 und 1,7 bewertet. Dies ist im Vergleich zum Ergebnis des Jahres 2020 etwas besser. Die hochwertige und umfassende Ausstattung wird von den Eltern gewürdigt.
Öffnungs- und Schließzeiten sowie Ferienregelungen
Über 90 Prozent der Eltern sind mit den Öffnungszeiten sowie den Bring- und Abholzeiten “sehr zufrieden“ oder “zufrieden“. Während der Großteil der Eltern mit den Öffnungszeiten kein Problem hat, gibt es durchaus Eltern, bei welchen die Öffnungszeiten insbesondere in den Ferien Probleme verursachen.
Immerhin nutzen in den Ferienzeiten 16 Prozent andere Betreuungsangebote und 29 Prozent melden zusätzlichen Betreuungsbedarf aus beruflichen Gründen an. Der Betreuungsbedarf während der Ferienzeiten hat seit 2020 etwas zugenommen.
Elternbeiträge
71 Prozent der Eltern sind mit den Elternbeiträgen zufrieden. 23 Prozent ist der Elternbeitrag zu hoch und sechs Prozent der befragten Eltern viel zu hoch.
Gesamtbewertung
Die Atmosphäre der Einrichtung, die pädagogische Arbeit sowie die Einrichtung insgesamt werden seitens der Eltern zwischen 1,6 und 1,7 bewertet.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Eltern den Tageseinrichtungen in Ingolstadt mit einer 2+ wieder ein gutes Zeugnis ausgestellt haben.
Verbesserungspotentiale gibt es bei einzelnen Einrichtungen. Bezüglich der Bedarfe berufstätiger Eltern gibt es vor allem während der Ferienzeiten weiteren Anpassungsbedarf.
Elternbeirat
Nach Art. 14 Abs. 1 BayKiBiG ist zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten.
Pädagogische Qualitätsbegleitung in Bayern (PQB)
Pädagogische Qualitätsbegleitung ist ein eigenständiges und trägerübergreifendes
Beratungs- und Coachingangebot für Kindertageseinrichtungen in Bayern.
Ziel von PQB:
PQB dient der systematischen Beratung und Begleitung von Kindertageseinrichtungen bei ihrer Qualitätssicherung und deren Weiterentwicklung.
Die Inanspruchnahme von PQB ist für Kitas freiwillig, kostenfrei und zeitlich befristet. Ein PQB-Prozess dauert 1 bis 1 ½ Jahre.
Weitere Informationen zu PQB finden Sie hier:
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz - Pädagogische Qualitätsbegleitung (bayern.de)
ebenso wie im
Portal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
sowie im
Kontakt
85049 Ingolstadt
Gefördert durch
Kommunikation & Finanzierung
Kommunikation und Vernetzung
Zur ständigen Sicherung der Qualität und Sicherstellung von Standards finden mindestens zweimal jährlich Trägerversammlungen statt, außerdem in regelmäßigen Abständen Leiter/-innenkonferenzen, verschiedene Arbeitskreise und Fortbildungsangebote.
In der Steuerungsgruppe tauschen sich Trägervertreter intensiv zu wichtigen Themen auf Basis einer engen, kooperativen Zusammenarbeit zwischen Trägern und der Stadt Ingolstadt aus.
Finanzierung von Kindergartenplätzen
Die Stadt Ingolstadt als Förderkommune und Träger der städtischen Einrichtungen finanziert 60 Prozent der Betriebskosten.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Gebührenübernahme durch die Kommune, für in Ingolstadt wohnende Eltern, wenn diese die Mittel nicht aufbringen können. Mehr dazu erfahren Sie >> hier.
Leitfaden für Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen
Sie suchen für Ihr Kind einen Integrationsplatz in einer Kindertageseinrichtung?
Sie wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen und auf was zu achten ist?
Im Integrationsleitfaden der Stadt Ingolstadt und des Bezirks Oberbayern finden Sie wichtige Informationen und Hinweise: