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Netzausbau

Hintergrund

Im Zuge der Energiewende sollen/müssen die Stromnetze verstärkt und ausgebaut werden. Um Strombüberschüsse von den Stromüberschussgebieten in Norddeutschland (Windstrom) in die prognostizierten Strommangelgebiete in Süddeutschland (Wegfall Kernenergie) zu leiten sollen nach derzeitigem Entwurf des Netzentwicklungsplans zwei Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen (HGÜL) gebaut werden. Die räumlichen Verläufe werden als Korridore im Netzentwicklungsplan festgestellt.
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 26. April 2021 den Entwurf des überarbeiteten Netzentwicklungsplan 2021-2035 (NEP) der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die durch die Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Bundesnetzagentur bei der weiteren Prüfung berücksichtigt. Am 14. Januar 2022 bestätigte sie den NEP.
Wie in den bisherigen Netzentwicklungsplänen wurde auch aktuell ermittelt, welche Maßnahmen aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers in den kommenden Jahrzehnten zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetze notwendig sein werden.
Durch die am 24. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und die darin enthaltene Verschärfung des Emissionsminderungspfades ändern sich auch die Rahmenbedingungen für die zukünfitgen Netzentwicklungspläne.

Textfassung

Bestätigung Netzentwicklungsplan 2021-2035

Kartographische Darstellung