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Beratung nach § 219 StGB (Schwangerschaftskonfliktberatung)

Schwangerschaftskonfliktberatungen nach §219 StGB können weiterhin per Telefon oder Video stattfinden.
Alle notwendigen Informationen dazu erhalten sie bei der Terminvereinbarung.

Nicht jedes Kind ist ein Wunschkind. Manchmal kommt eine Schwangerschaft ungeplant und löst Konflikte und Krisen aus. Frauen geraten durch eine ungeplante Schwangerschaft manchmal völlig unvorbereitet in eine persönliche Krise hinsichtlich Lebens- und Familienplanung, Ausbildung und/oder Beruf.

Schwangerschaftskonfliktberatung dient der Begleitung Schwangerer im Prozess ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

Ziel der Beratung ist es, den betroffenen Frauen in ihrer Krise beizustehen, sie auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung zu unterstützen und ihnen bei der Bewältigung der Folgen dieser Entscheidung zur Seite zu stehen.
Aus diesem Grund sind auch mehrere Beratungen möglich.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Konfliktberatungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

Was Sie beachten sollten:

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Zeugung möglich.
  • Gesetzlich sind Sie zu einem Beratungsgespräch verpflichtet, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen und bei Ihnen keine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt. Indikationen werden vom Arzt festgestellt.
  • Für ein Beratungsgespräch brauchen Sie kein Attest eines Arztes. Es genügt, wenn Sie wissen, dass Sie schwanger sind und in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich befinden.
  • Eine telefonische Voranmeldung ist notwendig.
  • Wenn Sie Fragen haben, notieren Sie sich diese zu Hause, damit diese  gewiss in der Beratung angesprochen werden.
  • Nehmen Sie sich Zeit für das Beratungsgespräch.
  • Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen nach der Beratung einen Beratungsschein aus. Nehmen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Zwischen der Beratung und einem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 volle Tage liegen, das heißt wenn sie montags zu einer Beratung kommen und sich für einen Abbruch entscheiden, können Sie frühestens am Freitag einen Eingriff vornehmen lassen.
  • Auf Ihren Wunsch hin können sowohl Ihr Partner als auch andere Personen Ihrer Wahl mit in die Beratung einbezogen werden. Auch eine anonyme Beratung ist möglich.
  • Je nach Problem- und Sachlage kann kurzfristig eine Ärztin zur Beratung hinzugezogen werden.


Kontakt: (telefonische Voranmeldung erbeten):