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Öffentliche Veranstaltungen, Versammlungen und Waffen

Bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen oder Aufzügen dürfen keine Waffen mitgeführt werden.

Dies gilt nicht nur für erlaubnispflichtige Waffen sondern auch für die sog. Freien Waffen wie auch für Hieb- und Stoßwaffen jeder Art.