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12.05.2024

Anspruch auf Wohngeld?

Mehr Menschen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Seit im vergangenen Jahr die Einkommensgrenzen angehoben wurden, haben deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld. Auch in Ingolstadt macht sich das deutlich bemerkbar. Gab es Ende 2022 noch rund 700 Haushalte, die Wohngeld bezogen, sind es inzwischen rund 1.700 Haushalte mit insgesamt 3.000 Bürgern. Wir beantworten wichtige Fragen zum Thema:

Für wen lohnt sich der Antrag auf Wohngeld?
Vor allem für Familien kann sich der Antrag auf Wohngeld lohnen. Denn neben dem eigentlichen Wohngeld werden die Gebühren für Kita, Hort oder Tagespflege sowie das Mittagessen innerhalb der Einrichtungen vollständig übernommen. Hinzu kommen weitere Übernahmen: Halbjährliche Schulbeihilfe, Kosten für Lernförderung und 180 Euro jährliches Teilhabebudget (z.B. Mitgliedsbeiträge für Vereine) – und das für jedes Kind.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld gibt es sowohl für Miete als auch für Wohneigentum. Ob und in welcher Höhe man Wohngeld erhält, hängt von der Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung, der Haushaltsgröße und der Höhe des Jahreseinkommens ab. Es ist immer eine individuelle Berechnung notwendig, ob und in welcher Höhe der Anspruch auf Wohngeld besteht. Auf der Homepage der Stadt Ingolstadt ist ein Wohngeldrechner zu finden (www.ingolstadt.de/wohngeld), mit dem Bürgerinnen und Bürger selbst vorab prüfen können, ob und in welcher Höhe ein Anspruch voraussichtlich bestehen würde.

Wie kann Wohngeld beantragt werden?
Die Anträge auf Wohngeld können online über die Homepage der Stadt Ingolstadt (www.ingolstadt.de/wohngeld) oder in Papierform gestellt werden.

Wann werden Kosten für die Kinderbetreuung übernommen?
Die Gebühren für den Besuch des Kindes werden in nahezu allen Kinderbetreuungseinrichtung vollständig übernommen, auch wenn sich nur ein kleiner Anspruch auf Wohngeld errechnet. Zusammen mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Familien somit bereits bei niedrigem Wohngeldanspruch ein Vielfaches an Kosten für Kinderbetreuung und -bildung einsparen.

Welche Leistungen sind im Bildung- und Teilhabepaket enthalten?
Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert sowohl Kinder im Kita-Alter, als auch Schülerinnen und Schüler. Bietet eine Schule oder eine Kindertageseinrichtung ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Einrichtung, werden die Kosten hierfür in voller Höhe übernommen. Auch die Kosten für Ausflüge von Schule oder Kita, von Klassenfahrten und Schüleraustauschen werden getragen. Schülerinnen und Schüler erhalten halbjährlich Fördermittel für die Schulausstattung (derzeit in Summe 195 € pro Jahr). Außerdem können die Kosten für eine erforderliche und angemessene Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden. Schließlich können alle Kinder und Jugendlichen ein pauschales monatliches Teilhabebudget von 15 € für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote erhalten. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket, wie zum Beispiel ein Erklärvideo in verschiedenen Sprachen gibt es online unter www.ingolstadt.de/jobcenter im Bereich Bildung & Teilhabe.