Informationen zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig.
Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt Ingolstadt
Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Das Finanzamt Ingolstadt hat alle Ingolstädter Grundstücke neu bewertet. Alle Grundstückseigentümer erhalten einen neuen Grundsteuermessbescheid.
Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Ingolstadt
Die Kämmerei der Stadt Ingolstadt kann erst auf Grundlage des Grundsteuermessbetrages die neue Grundsteuer errechnen und den entsprechenden Grundsteuerbescheid versenden.
Ab 13. Januar 2025 erhalten alle Grundstückseigentümer von der Stadt Ingolstadt einen neuen Grundsteuerbescheid, mit der Festsetzung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer.
Nachfolgend finden Sie weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsteuer ab 2025.
Hebesatzsatzung der Stadt Ingolstadt ab 01.01.2025
Merkblätter mit Erläuterungen zum neuen Grundsteuerbescheid
- Merkblatt für Alleineigentümer oder Ehepaare
- Merkblatt für Eigentümergemeinschaften
- Merkblatt für Minderjährige oder betreute Personen
FAQs zur Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat.
Wieso wird die Grundsteuer erhoben?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Ingolstadt und hilft mit, die vielfältigen Leistungen der Stadt zu finanzieren. Daher soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch die Reform nicht sinken.
Wieso wurde die Grundsteuer neu berechnet?
Die bisherigen Berechnungen beruhen auf veralteten Werten von 1964, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Deshalb darf ab dem Jahr 2025 die bisherige Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Diese Frist wurde vom Bundesverfassungsgericht gesetzt.
Ich habe meine Grundsteuererklärung abgegeben. Wie geht es weiter?
Das Finanzamt Ingolstadt hat die Grundsteuererklärungen bearbeitet. Sie erhalten zwei Bescheide: Die Festsetzung des Äquivalenzbetrages auf den 01.01.2022 und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2025.
Ab der KW 3 2025 werden alle Grundstückseigentümer von der Stadt Ingolstadt einen neuen Grundsteuerbescheid mit der Festsetzung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer erhalten.
Was ändert sich?
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz ist die Fläche von Grundstücken und Gebäuden anstelle wie bisher, der Verkehrswert. Die Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen, als nach bisherigem Recht.
Über die endgültige Höhe des Grundsteuerhebesatzes entscheidet im Herbst der Stadtrat. Selbst bei aufkommensneutraler Festsetzung (sprich: die Gesamteinnahmen der Stadt an der Grundsteuer bleiben in Summe gleich) des Hebesatzes wird es dabei zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücken innerhalb der Stadt Ingolstadt kommen. Für den einzelnen Grundstückseigentümer kann die jeweilige Grundsteuer dann niedriger oder höher ausfallen als bisher.
Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich bis Ende 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.
Wird die Grundsteuer nun sofort mit dem neuen Messbetrag berechnet?
Nein, Ihr aktueller Grundsteuerbescheid gilt noch bis zum 31.12.2024. Erst dann wird das neue Recht angewendet.
Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?
Der Versand der Grundsteuerbescheide durch die Stadt Ingolstadt erfolgt ab 13. Januar 2025. Sollten Sie bis Ende Januar 2025 keinen Grundsteuerbescheid von der Stadt Ingolstadt erhalten haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie einen entsprechenden Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Ingolstadt erhalten haben.
Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Adresse sich ändert.
Stadt Ingolstadt
Kämmerei – Grundsteuer
Münchener Straße 94
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1370
E-Mail: grundsteuer@ingolstadt.de
Grundsteuer Änderung - Online-Verfahren
Muss ich ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?
Wenn die angegebene Bankverbindung noch korrekt ist, brauchen Sie nichts veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt weiterhin.
Bezahlen Sie per Dauerauftrag?
Falls Sie Ihre Grundsteuerbeträge per Dauerauftrag bezahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank rechtzeitig umzustellen.
Ich habe einen Fehler in meinem Aquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid gefunden. Wem muss ich das melden?
Wenn Sie Fehler hinsichtlich der Flächen (Grundstücksgröße/Wohnfläche) im Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte schriftlich mit einem Nachweis (Nachweise für die Grundstücksgröße: z. B. Kaufvertrag, Kopien der Grundbuchblätter; Nachweise für die Wohnfläche: z. B. Bauplan, Grundriss, Nebenkostenabrechnung) an das
Finanzamt Ingolstadt
Esplanade 38
85049 Ingolstadt
Ich habe keinen Grundsteuerbescheid erhalten?
Überprüfen Sie bitte Ihre Unterlagen, ob Sie einen Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Ingolstadt erhalten haben. Wenn dies nicht zutrifft, dann wenden Sie sich bitte schriftlich an das Finanzamt Ingolstadt. Wir können nur auf Grundlage eines Grundsteuermessbescheides einen Grundsteuerbescheid erstellen.
Ich habe mein Grundsteuerobjekt verkauft/übergeben?
Die Stadt Ingolstadt ist an die Festlegungen des Finanzamts Ingolstadt im Messbescheid gebunden. Wir können daher erst einen Eigentümerwechsel durchführen, wenn uns die entsprechenden Daten hierfür übermittelt wurden. Solange Sie noch keinen Änderungsbescheid zur Grundsteuer von uns erhalten haben, bleiben Sie weiterhin steuerpflichtig. Je nach Dauer der Grundsteuerpflicht erhalten Sie ggf. zu viel bezahlte Grundsteuer selbstverständlich zurückerstattet.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld und Verständnis, da wir noch keine Informationen über die Änderung vom Finanzamt Ingolstadt erhalten haben und die Messbescheide chronologisch abgearbeitet werden. Daher müssen wir Sie ersuchen, bis zu diesem Zeitpunkt Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, um Mahnungen und ggf. damit verbundene Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Auf meinem Grundsteuerbescheid ist ein verstorbener Eigentümer/Miteigentümer angegeben?
Bitte teilen Sie uns, unter Angabe Ihrer Telefonnummer, den Sachverhalt per E-Mail mit. Wir werden uns ggf. bei Ihnen zurückmelden.
Im Grundbuch ist ein Nießbrauch eingetragen?
Wenn ein Nießbrauch an einer Immobilie eingetragen wurde, ist zuvor ein Eigentümerwechsel (= Änderung des Grundsteuerpflichtigen) zustande gekommen (z. B. Schenkung der Immobilie an die Kinder). Die Eintragung des Nießbrauches im Grundbuch wird uns nicht mitgeteilt.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss neu erteilt werden, gerne auch vom Nießbrauchnutzer. Sollte dies nicht durchgeführt werden, erfolgt keine Abbuchung der Grundsteuerfälligkeiten.
Wie kann ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen?
Gegen den Grundsteuerbescheid kann jeder Adressat innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erfolgen.
Nähere Informationen zum Schriftformersatz finden Sie hier: Hinweise zur Eröffnung der elektronischen Kommunikation
Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.
Die Stadt Ingolstadt erhebt die Grundsteuer auf Grundlage des vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides (Grundlagenbescheid) und ist dabei zwingend an die Feststellungen des Finanzamtes gebunden.
Entscheidungen, die in einem Grundlagenbescheid getroffen werden, können nicht mit einem Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Ingolstadt angegriffen werden. Dazu gehören sowohl die persönliche und sachliche Steuerpflicht als auch die Höhe der Grundsteuer basierend auf dem festgesetzten Messbetrag. Hiergegen muss beim zuständigen Finanzamt innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch eingelegt werden.
Die Einlegung eines Widerspruchs entfaltet keine aufschiebende Wirkung. D.h. die festgesetzten Grundsteuern müssen in der festgesetzten Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten gezahlt werden, da andernfalls das Mahn- und Vollstreckungsverfahren in Gang gesetzt wird. Sollte der Grundsteuerbescheid aufgrund des Widerspruchs geändert werden, erhalten Sie ggf. zu viel bezahlte Grundsteuern zurückerstattet.