Informationen zur Grundsteuerreform
Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 machte eine Reform der Grundsteuer notwendig.
Am 23. November 2021 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Grundsteuergesetz beschlossen. Dieses Gesetz gilt für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025.
Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt Ingolstadt
Alle Grundstückseigentümer mussten zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Das Finanzamt Ingolstadt wird voraussichtlich bis Ende 2024 alle Ingolstädter Grundstücke neu bewerten und neue Grundsteuermessbescheide an alle Grundstückseigentümer versenden.
Grundsteuerbescheid ab 2025 von der Stadt Ingolstadt
Die Kämmerei der Stadt Ingolstadt kann erst auf Grundlage des Grundsteuermessbetrages die neue Grundsteuer errechnen und den entsprechenden Grundsteuerbescheid versenden. Wer zukünftig mehr zahlen muss oder entlastet wird, kann im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies ist erst möglich, sobald uns alle Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Ingolstadt vorliegen und die entsprechenden Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 durch den Stadtrat beschlossen wurden. Anfragen zur Höhe Ihrer zukünftigen Grundsteuer können daher aktuell nicht beantwortet werden.
Voraussichtlich Anfang 2025 werden alle Grundstückseigentümer von der Stadt Ingolstadt einen neuen Grundsteuerbescheid, mit der Festsetzung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer, erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.
FAQs zur Grundsteuer
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat.
Wieso wird die Grundsteuer erhoben?
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt Ingolstadt und hilft mit, die vielfältigen Leistungen der Stadt zu finanzieren. Daher soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer durch die Reform nicht sinken.
Wieso wurde die Grundsteuer neu berechnet?
Die bisherigen Berechnungen beruhen auf veralteten Werten von 1964, was zu ungerechter Besteuerung geführt hat. Deshalb darf ab dem Jahr 2025 die bisherige Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Diese Frist wurde vom Bundesverfassungsgericht gesetzt.
Ich habe meine Grundsteuererklärung abgegeben. Wie geht es weiter?
Das Finanzamt Ingolstadt wird im Laufe des Jahres die Grundsteuererklärungen bearbeiten und Ihnen zwei Bescheide zuschicken: Die Festsetzung des Äquivalenzbetrages auf den 01.01.2022 und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2025.
Voraussichtlich Ende des Jahres 2024 werden alle Grundstückseigentümer von der Stadt Ingolstadt einen neuen Grundsteuerbescheid, mit der Festsetzung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer, erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.
Was ändert sich?
Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz ist die Fläche von Grundstücken und Gebäuden anstelle wie bisher, der Verkehrswert. Die Grundsteuermessbeträge können daher niedriger oder höher ausfallen, als nach bisherigem Recht.
Über die endgültige Höhe des Grundsteuerhebesatzes entscheidet im Herbst der Stadtrat. Selbst bei aufkommensneutraler Festsetzung (sprich: die Gesamteinnahmen der Stadt an der Grundsteuer bleiben in Summe gleich) des Hebesatzes wird es dabei zwangsläufig zu Belastungsverschiebungen zwischen den Grundstücken innerhalb der Stadt Ingolstadt kommen. Für den einzelnen Grundstückseigentümer kann die jeweilige Grundsteuer dann niedriger oder höher ausfallen als bisher.
Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?
Die auf Grundlage der neuen Werte berechnete Grundsteuer ist ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich bis Ende 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.
Wird die Grundsteuer nun sofort mit dem neuen Messbetrag berechnet?
Nein, Ihr aktueller Grundsteuerbescheid gilt noch bis zum 31.12.2024. Erst dann wird das neue Recht angewendet.
Wann erhalte ich einen neuen Grundsteuerbescheid?
Sie erhalten voraussichtlich Ende des Jahres 2024 einen Grundsteuerbescheid nach neuem Recht.
Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?
Bitte informieren Sie uns, wenn Ihre Adresse sich ändert.
Stadt Ingolstadt
Kämmerei – Grundsteuer
Münchener Straße 94
85051 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-1353, -1354, -1355, -1318
E-Mail: grundsteuer@ingolstadt.de
Muss ich ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?
Wenn die angegebene Bankverbindung noch korrekt ist, brauchen Sie nichts veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat gilt weiterhin.
Bezahlen Sie per Dauerauftrag?
Falls Sie Ihre Grundsteuerbeträge per Dauerauftrag bezahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank rechtzeitig umzustellen.
Ich habe einen Fehler in meinem Aquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid gefunden. Wem muss ich das melden?
Wenn Sie Fehler hinsichtlich der Flächen (Grundstücksgröße/Wohnfläche) im Aquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte schriftlich mit einem Nachweis an das
Finanzamt Ingolstadt
Esplanade 38
85049 Ingolstadt
E-Mail: poststelle.fa-in@finanzamt.bayern.de