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Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Beschreibung

Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

Fischereischein

Fischerschein

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein bei sich führen, der beim Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz zu beantragen ist.

Die Erteilung eines Fischereischeines mit Ausnahme des Jugendfischereischeines setzt voraus, dass die antragstellende Person eine Fischerprüfung bestanden hat, in der ausreichende Kenntnisse auf verschiedenen Gebieten (Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege, Fanggeräte, einschlägige Rechtsvorschriften, insbesondere des Fischerei- und Wasserrechtes, des Tierschutz- und Tierseuchenrechtes) nachgewiesen worden sind.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Urkunde über die staatliche bzw. staatlich anerkannte Fischerprüfung oder Fischereischein
  • aktuelles Passbild

Vor Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung muss man an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben.

Lehrgänge und Fischerprüfung

Lehrgänge werden unter anderem von folgenden Stellen angeboten:

  • Landesfischereiverband Bayern e. V.
    Pechdellerstraße 16
    81545 München
    Telefon: 089 6427260
  • Fischereiverband Oberbayern
    Nymphenburger Straße 154
    80634 München
    Telefon: 089 163513
  • Bayerische Landesanstalt für Fischerei
    Weilheimer Straße 8
    82319 Starnberg
    Telefon: 08151 26920

An der Prüfung können Personen teilnehmen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Die Fischerprüfung findet in Bayern einmal jährlich statt (in der Regel am ersten Samstag im März).

Zuständig für die Vorbereitung und Abnahme der Prüfung ist die:

  • Landesanstalt für Fischerei
    – Fischerprüfung –
    Postfach 11 46
    82301 Starnberg
    Telefon: 08151 2692-30 oder 08151 15150
    Fax: 08151 2692-70

Die Anmeldung kann online über das Internet erfolgen.

Die Anmeldung muss bis zum 1. Dezember des der Prüfung vorhergehenden Jahres erfolgt sein.

Jugendfischereischein & Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein ist gebührenpflichtig.

  • Jugendfischereischein
    • Mindestalter: 10 Jahre
    • Höchstalter: Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Gültig: vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
      (= Tag vor dem 18. Geburtstag)
    • Keine Verlängerung möglich
    • Gebühr: 5 Euro
    • Fischereiabgabe: 10 Euro für gesamte Geltungsdauer
    • Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, erhalten grundsätzlich den Fischereischein auf Lebenszeit
    • Ermäßigung bei Fischereiabgabe:
      Für 5 aufeinanderfolgende Jahre statt 40 Euro nur 20 Euro
    • Bei Einmalzahlung für gesamte Lebenszeit gibt es keine Ermäßigung
    • Auf Antrag ist jedoch ein Jugendfischereischein möglich (berechtigt jedoch nur zur Ausübung des Fischfangs in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers, auch wenn die Prüfung bestanden ist).

  • Fischereischein auf Lebenszeit
    • Voraussetzung: staatliche Fischerprüfung oder gleichgestellte Prüfung (zum Beispiel Prüfung der US-Streitkräfte)
    • Mindestalter: 14 Jahre
    • Gebühr: 35 Euro (bei Neuausstellung)
    • bei Verlängerung nach 01.01.1999: 5 Euro
    • Fischereiabgabe: für 5 aufeinanderfolgende Jahre: 40 Euro
    • wenn 68. Lebensjahr vollendet, von der Abgabepflicht befreit
    • Zusätzlich zu den Gebühren:
      Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit – Einmalzahlung (ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 5 AVFiG)
    • Einmalzahlung auf Lebenszeit:
      • vom 14. bis 22. Lebensjahr : 300 Euro
      • vom 23. bis 27. Lebensjahr:  288 Euro
      • vom 28. bis 32. Lebensjahr:  256 Euro
      • vom 33. bis 37. Lebensjahr:  224 Euro
      • vom 38. bis 42. Lebensjahr:  192 Euro
      • vom 43. bis 47. Lebensjahr:  160 Euro
      • vom 48. bis 52. Lebensjahr:  128 Euro
      • vom 53. bis 57. Lebensjahr:    96 Euro
      • vom 58. bis 62. Lebensjahr:    64 Euro
      • vom 63. bis 67. Lebensjahr:    32 Euro
      • ab 68. Lebensjahr von Abgabepflicht befreit

Voraussetzungen

Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

Fristen

Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
  • Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
  • ggf. Führungszeugnis

Online Verfahren

Kosten

Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.

 

Fischereischeingebühr:

  • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
  • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
  • Jugendfischereischein: 5,00 €

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024